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Kirchliche Anstalten

Kirchliche Anstalten

In kirchlicher Hinsicht bilden die Gemeinden Groß – und Neuschönau nur eine Parochie. Zu welchen Zeit hier der christliche Religionskultus begonnen habe, ist gänzlich unbekannt. Da weder Spuren von Heidentume vorhanden sind, noch irgendeine kirchliche Verbindung Großschönau`s mit einem anderen Orte bestanden zu haben scheint, so liese sich annehmen, dass großschönau bald nach dem ersten Anbaue eine Kirche erhalten habe, was aber bei dem Mangel an Nachrichten immer zweifelhaft bleiben wird. Nach römisch-katholischer Verfassung stand Großschönau unter dem Zittauer Dekan, gehörte folglich zum Bunzlauer Archiediakonate und zum Prager Erzbistume. Der an den Erzbischof zu entrichtende Kirchenzehnte betrug im jahre 1384 9 Prager Groschen. Welchen Schutzpatron die Großschönauer Kirche gehabt habe, ist eben so unbekannt, als die zahl der Altäre, die Zeit ihrer Stiftung, die namen der Ortsplebane und der ganze kirchliche Zustand der Gemeinde in dieser katholischen Zeit. Auch darüber hat sich keine Nachricht erhalten, wenn und unter welchen Umständen die Kirchenverbesserung eingeführt worden ist und wie sich nach und nach die jetzige Kirchverfassung ausgebildet hat. Das man noch im Jahr 1543 bei allen heiligen schwor und das Dr. Ulrich von Nostitz kein Freund der Reformation war, möchte eher gegen als für einen frühzeitigen Beginn und schnellen Fortgang der Rehformation in Großschönau beweisen. Nach Dr. Ulrichs von Nostitz Tode stand der Reformation wohl kein Hindernis mehr im Wege und am sichersten ist daher E r a s m u s A n e s o r g e ( von 1543 bis 1568) als erster protestantischer Pfarrer zu Großschönau anzunehmen.


Die jetzige Einrichtung des Gottesdienstes ist folgende.

Der Sonn- und festtägliche Gottesdienst beginnt ( nach dreimaligem Einlauten innerhalb zweier Stunden) von Ostern bis Michaelis früh um 8 Uhr und von Michaelis bis Ostern um halb 9 Uhr mir einem Morgenliede, dann wird von dem Pfarrer „Ehre sei Gott in der Höhe“ und hierauf von der Gemeinde das Kyrie oder Allein Gott in der Höh sei Ehr oder ein anderes Lied gesungen, worauf der Pfarrer die sonntägliche Kollekte singt und das Evangelium oder die Epistel verliest. Nun folgt das Hauptlied, das Verlesen des Predigttertes, der Gesang des Glaubens oder abwechselnd eines anderen Liedes und die Predigt ( entweder über das Evangelium oder die Epistel oder ein vorgeschriebener Text) mit Einschaltung des Kanzelliedes und nochmaliger Verlesunhg des Predigttertes. Nach der Predigt wird vom Pfarrer die Beichte, hierauf das Kirchengebet oder ein anderes Gebet und was an Abkündigungen u. vorkommt, verlesen und mit dem Vatter unser geschlossen. Nach einem Liede oder einigen Liederversen folgt die Abendmahlsfeier unter Absingung eines Liedes, gewöhnlich des in Zittau schon im Jahre 1579 angeordneten „Wir glauben all und bekennen frei“.

Zum Beschluss wird Kollekte und Segen und ein Liedervers gesungen.

Der nachmittägliche Gottesdienst nimmt von Ostern bis Michaelis um 1 Uhr und von Michaelis bis Ostern um halb 2 Uhr seinen Anfang und wird folgendergestalt gehalten.

Von neuen Jahre bis zum Sonntage Invocavit ist Betstunde, wobei zwei Lieder gesungen werden, worauf der Pfarrer den vorgeschriebenen Text erklärt, das Betstundengebet abliest und das Vatter unser betet. Nachher folgt wieder ein Lied, die Kollekte und der Segen und ein Liedervers. Vom Sonntage Invocavit bis Judica werden Passionspredigten, von Quasimodogeniti bis Exaudi katechismus-Eramina mit der erwachsenen Jugend, vom Trinitatis-Sonntage bis zu Jacobi katechismus-Predigten, von Jacobi bis Michaelis an 6 Sonntage hintereinander abermals katechismus-Eramina und an den übrigen Sonntagen, so wie auch an allen auf einen Wochentag fallenden Festtagen Betstunden gehalten. Auch sind mit allen sonntäglichen Betstunden Katechismus-Eramina für die Schuljugend verbunden.

Anlannd die drei Feste, Ostern, Pfingsten und Weihnachten, so wird am ersten Tage nach der vormittäglichen Predigt vor der Abendmahlsfeier die Festpräfation gesungen und vom Chore geantwortet. Nachmittags wird über die Festepisteln gepredigt. Am zweiten Tage ist Nachmittags Betstunde. Die im Jahre 1831 auggehobenen dritten Feiertage ( an welchen Nachmittags kein Gottesdienst stattfand ), so wie die Feste Maria Reinigung, Johannis des Täufers, Maria Heimsuchung und des Erzengels Michael werden mit obrigkeitlicher Erlaubnis noch gefeiert. Das Konstitionsfest wird am dem dem 4. September nächsten Sonntage gefeiert. Das Reformationsfest wurde zum ersten Male am 31. Oktober 1831 feierlich begangen. Das Kirchweihfest fällt allemal den nächsten Montag nach Martini und wird mit einer Vormittagspredigt gefeiert. An den Bußtagen, deren Zahl im Jahre 1831 auf zwei festgesetzt wurde, beginnt der Gottesdienst statt des Morgenliedes mit einem anderen passenden Liede, dann folgt die Kollekte, das Hauptlied, die Vorlesung des vorgeschriebenen Textes und darauf der Gesang der Litanei, sodann der Gesang eines Liederverses, die Predigt u.v.w. . Nachmittags ist gleichfalls Predigt über einen vorgeschriebenen Text. Für die Sonntage Misericordiae

Und den 18ten Sonntag nach Trinitatis sind Schulpredigten vorgeschrieben, so wie auch nach der Ernte eine Erntepredigt gehalten wird. Am grünen Donnerstage und Karfreitage Nachmittags um 3 Uhr werden Stiftspredigten gehalten, je nach den von Glieb Gründlern, Häuslern in Nr.426, in seinem 1818 errichteten Testamente getroffenen Bestimmungen, diese lt. des im Jahre 1763 errichteten Testaments der Frau Anna Dorothea verwittw. Schubert, geb. Seidel. Am Weihnachtsheiligenabende um halb 7 Uhr wird ein Christnachtsgottesdienst gehalten, wobei gewöhnlich das Quem pastores angestimmt wird. Eine Zeit der Stiftung ist nicht bekannt.

Die Abendmahlsfeier wird an jedem Sonntage, an den Bußtagen, an den beiden ersten Festtagen der drei hohen Feste und an Maria Verkündigung, so wie sechsmal alljährlich freitags Vormittags feierlich begangen. Tags vorher um 12 Uhr ist allgemeine Beicht. Das singen bei der Beichte ist ebenfalls eine Fundation der Frau A.D. verwittw. Schubert geb. Seidel und fand am 15. Juli 1775 das erste Mal statt. Bei der freitäglichen Kommunion wird an demselben Tage vorher gebeichtet. Am grünen Donnerstage und Michaelistage kommunizieren die Konfirmanden, wobei andere Personen nicht zugelassen werden. Sonntags vorher ist jedes Mal Nachmittags feierliche Konfirmation der Kinder, welche nach einer Rede und nochmaligen Prüfung erfolgt. Außerdem werden, wenn in der Woche kein Feiertag fällt, Montags und Freitags von Ostern bis Michaelis früh um 8 Uhr und von Michaelis bis Ostern um 9 Uhr Betstunden gehalten, worin ein Kapitel oder ein einzelner Text aus der Bibel erklärt, auch beim Anfange und beim Schlusse ein Lied gesungen wird.

In der Fastenzeit wird Freitags ein Abschnitt aus der Leidensgeschichte Jesu erklärt. An den freitäglichen Betstunden nehmen abwechselnd der Ober-und Unterschulmeister mit den Schulkindern aus der ersten Klasse teil.

Zu den gottesdienstlichen Handlungen gehören auch die Taufe, Trauungen und Begräbnisse. Die Taufen finden an den Wochentagen um 12 Uhr, an den Sonntagen aber gleich nach dem Gottesdienste Vor-oder Nachmittags statt. Die Trauungen geschehen in der Regel nur in den Wochentagen. Vor und nach der Copulationsrede wird ein Lied gesungen. Die Leichenbegängnisse beginnen Sonntags im Sommer um 1 Uhr und im Winter um halb 2 Uhr, an den Wochentagen um 12 Uhr und bestehen in Leichenpredigten, Abdankung und Kollekten. An den Sonntagen, wo katechismuspredigten gehalten werden, finden keine Leichenpredigten statt. Bei Leichenpredigten werden vor dem Trauerhause zwei Lieder und während des Zuges wechselweise Liederverse gesungen, auf dem Kirchhofe wird ebenfalls ein Lied angestimmt und dann in der Kirche nach Absingung zweier Lieder die Predigt gehalten, der Lebenslauf verlesen und mit einem Liede und einem Liederverse geschlossen. Bei einer f.g. Epistelpredigt wird vor der Predigt die Trauerepistel verlesen und Aufführung einer Trauermusik, so wie Orgelspiel gestattet. Parentationen sind nur bei Beerdigungen der Pfarrer und Schullehrer gewöhnlich. Bei Abdankungen und Kollekten werden die Leichen von bestimmten Plätzen aus abgeholt und während des Zuges mit Gesang begleitet. Die Abdankung geschieht in der Kirche, nach dem Gesange eines Liedes, vor dem Altare; hierauf erfolgt die Verlesung des Lebenslaufes und ein Lied; Kollekte mit Segen und ein Liedervers macht den Beschluss. Bei Kollekten wird gar nicht in die Kirche gegangen.

Neben den religiösen Vorträgen des Pfarrers bildet der zur Erhebung der Andacht und zu religiöser Erweckung eingeführte Gesang der Gemeinde unter Leitung des Organisten und Mithilfe eines aus Gemeindegliedern bestehenden Chor ( der Choradjuvanten ) einen Hauptbestandteil des Gottesdienstes. Zu diesem Behufe dient das alte Zittauische Gesangbuch, vielleicht schon seit dem ersten Erscheinen desselben im Jahre 1712 und der 1770 herausgegebene Neue Anhang von 163 Liedern. Welches Gesangbuch vorher im Gebrauche war und unter welchen Umständen das Zittauische eingeführt wurde, ist nicht mehr bekannt. Bei Leichenbegängnissen bedienen sich die Chorsänger der von dem Waltersdorfer Pfarrer M.Chr.Wilh. Spazier 1761 zuerst herausgegebenen Begräbnissgesänge.

An Festtagen, wo auch von den Choradjuvanten unter Leitung des Organisten, als Musikdirektor, Kirchenmusiken aufgeführt werden, wird der Gesang neben dem Orgelspiele gewöhnlich auch mit Posaunen begleitet. Die Kirchenmusik und namentlich auch der Chorgesang ist gegen früher, besonders durch die Bemühungen des Oberschulmeisters Merkel viel verbessert worden. Von jeher zeigte sich viel Liebe für Kirchenmusik, wozu der musikalische Sinn bei den benachbarten Böhmen sehr anregend ist.

Die Musik zur Leidensgeschichte Jesu, dramatisch behandelt nach der Erzählung des Evangilisten Markus, mit eingelegten Arien und Motetten, welche am Grünendonnerstage und Karfreitage aufgeführt wird, hat aber noch immer gegen Zeitgemäßeres nicht verrauscht werden können. Von ihrer ersten Einführung hat sich gar keine Nachricht erhalten. – Zu den besonderen Auszeichnungen der hohen Festtage gehört noch , dass, wenn an denselben Kommunion stattfindet, während des ganzen vormittäglichen Gottesdienstes die Altarkerzen brennen. In der Fastenzeit wird Altar und kanzel mit schwarzem Tuche bekleidet; auch wurde sonst während dieser Zeit die Orgel nicht gespielt. Außer den jährlich wiederkehrenden Festen haben aber auch andere religiöse Feierlichkeiten, deren hier noch kürzlich zu gedenken ist, stattgefunden. Von dem im 17ten Jahrhunderte begangenen Festen, sowie von der Einweihung der neuen Kirche am 18. Okt., 1. und 2. Nov. 1717, dem friedensfeste nach dem zweiten Schlesischen Kriege am 9. Jan. 1746 und dem zweiten Religionsfriedensjubelfeste am 29. Sept. 1755 haben sich keine Nachrichten erhalten. Das zweite Jubiläum der Augsburgischen Konfession am 25., 26. und 27. Juni 1730

wurde mit vier Predigten, zwei Betstunden, Katechismusexamen mit der erwachsenen Jugend und Kinderlehre feierlich begangen. Predigttexte waren am ersten Tage: Röm. 1, 16. 17 und Hebr. 13, 15. 16, am zweiten Tage: Hebr. 10, 23. 24, und am dritten Tage Joh. 7, 16. 17. 18.

Texte zu den Betstunden am zweiten und dritten Tage waren: Psalm 93, 5, und Röm. 10, 9. 10. 11. Zur Abendsmahlfeier fanden sich am ersten Tage 148 und am zweiten 180 Kommunikanten ein. Am zweiten Tage früh um 4 Uhr wurden auf dem Turme nebst Aufführung einer „angenehmen“ Instrumentalmusik, das Te Deum laudamus und andere geistlichen Lieder abgesungen. Außer einer Kollekte für die Armen war das Fest auch dardurch ausgezeichnet, dass die ungeänderte Augsburgische Konfession öffentlich vorgelesen wurde und zwar am ersten Tage die Vorrede und die ersten 21 Artikel, am zweiten Tage die fünf folgenden und am dritten Tage die zwei letzten und der Beschluß.

Beim Friedensfeste nach dem Baierschen Erbfolgekriege am 6. Juni 1779 wurden Vor- und Nachmittags Kirchenmusiken aufgeführt und wie den Abend vorher, so auch nach geendigtem Gottesdienste auf dem Turme unter Begleitung der Posaunen, Trompeten und Pauken Lieder angestimmt.

Das Jubiläum der Kircheinweihung am 18. Nov. 1805 wurde besonders dadurch sehr feierlich, dass Sonntags vorher, den 17. Nov., nach der Vormittagspredigt acht Ehepaare, welche länger als 50 Jahre in der Ehe gelebt hatten und sämtlich hier geboren, getauft, konfirmirt und getraut worden waren, von Neuem sich einsegnen ließen.

Konnte auch das Fest zum Andenken an die Schlacht bei Leipzig am 18. und 19. Okt. 1814 die patriotischen Sachsen nicht zu ungetrübter Freude erheben, da das Land und sein Beherrscher in der Gewalt fremder Machthaber sich befanden; so sprach sich der Dank gegen Gott bei der Rückkehr und bei dem 50jährigen Regierungsjubelfeste des Königs in den am 18. und 21. Juni 1815 und am 20. Sept. 1818 deshalb angeordneten Festlichkeiten um so herzlicher aus. Von diesen eigentlichen Volksfesten wird weiter unten noch die rede sein.

Die Feierlichkeiten des dritten Reformationsjubelfestes am 31. Okt. , 1. und 2. Nov. 1817 begannen am ersten Tage nach dem ersten Einlauten mit einer auf dem Hutberge aufgeführten Musik und der Anstimmung des Liedes: Wenn Christus seine Kirche schützt u. Nach dem zweiten Einlauten wurden die Festgeschenke, eine neue Altar – und Kanzel- Bekleidung von Scharlachtuch und eine geschmackvolle Altarserviette von weißer Seide, so wie zwei Altarkerzen, in einer feierlichen Prokession der Jungfrauen und Jünglinge zur Kirche gebracht, worauf der Festgottesdienst selbst begann. Die Predigttexte an diesem Tage waren: Psalm 126, 3 und Ephes. 1, 3.

Am zweiten Tage zogen sämtliche Schulkinder in die Kirche, wo über 2 Timoth. 3, 15 eine Schulpredigt gehalten wurde. Der dritte Festtag, welcher Vor- und Nachmittags mit zwei Predigten über Matth. 5, 16 und Offenb. Joh.3, 11 gefeiert wurde, war durch eine besonders veranstaltete Abendfeier ausgezeichnet. Nach dem die Jünglinge und jungfrauen mit Musik die festgemälde in die Kirche gebracht und die Schulkinder einen Festaufzug nach dem Hutberge gehalten hatten, wurde die reiche Erleuchtung der Kirche und des Turms, so wie der sämtlichen Dekorationen sichbar. Die Vorderseite der Kirchhofmauer ( ingleich der Weg vom Pfarrhause und der zur Kirche führende Stufenweg) war mit einer grünen Fichtenwand und der Eingang oben mit einem grünen Bogen bekleidet, in dessen Mitte sich auf einem Schilde die transparenten Worte zeigten: Eine feste Burg ist unser Gott !

Zwei hohe Pyramiden standen an den Seiten des Einganges, zwei kleinere an den Enden der Wand. An der Haupttüre waren zwei Palmbäume mit den transparenten Worten : Anbetung und Dank, in der Mitte über beiden eine strahlende Sonne. In der Kirche selbst war über dem Altare mit dem Auge der Vorsehung die Inschrift angebracht: D a n k u n s e r n f r o m m e n V ä t e r n, d i e u n s d i e s s c h ö n e E r b t e i l h i n t e r l a s s e n h a b e n ! neben dem Altare rechts an der Emporkirche das Bild Luthers vor der aufgeschlagenen Bibel an einem Tische stehend, unter dem ein brennendes Licht durch einen etwas aufgehobenen Teppich hervorleuchtete, mit der Überschrift: E s w e r d e L i c h t ! gegen über links das Bild eines berühmten Fürsten an einem Tische mit aufgeschlagener Bibel und brennendem Lichte, überschrieben: E s w a r d L i c h t ! transparent erleuchtet.

Die Abendfeier selbst sollte noch einmal die Bedeutung des Festes erklären, die Erinnerung an den standhaften Glauben und christlichen Wandel der ersten Bekenner des Evangelismus beleben und zur Nachahmung eines solchen Beispiels ermuntern. Als Beschluss des Ganzen folgte noch eine Totenfeier auf dem Kirchhofe zu einem Andenken an die Väter, die Ihren Kindern das schöne Erbteil des gereinigten Glaubens hinterließen, wobei das errungene Kleinod treu zu erhalten feierlichst versprochen wurde. Gleiche Teilnahme, welche die Bewohner bei diesem Feste auf mancherlei Weiße durch Festgaben an Kirchengerätschaften und neuen Kirchenfenstern, durch reiche Beleuchtung ihrer Wohnungen, durch ihr der ganzen Feier würdiges sittliches Betragen an den Tag legten, widmeten sie auch dem dritten Jubelfeste der Augsburgischen Confession am 25. 26. und 27. Juni 1830.

Das Fest wurde mit Beginn des 25. Juni Mitternachts 12 Uhr in 3 Pulfen feierlichst eingelautet und vom Hutberge aus, wo das Musikchor das Lied: Ein veste Burg ist unser Gott u. anstimmte, mit mehrmaligen Mörsersalven begrüßte. Der Kirchturm war erleuchtet und auf dem Hutberge loderten eine Menge Kienfeuer. Zu den Predigten waren folgende Texte vorgeschrieben, am ersten Tage: 1 Tim. 6, 12 und 1 Tim. 6, 13. 14; am zweiten Tage: 1 Korinth. 8, 1-3 und am dritten Tage: Matth. 10, 26. 28. und 2 Korinth. 4, 1. 2.

Nach der Schulpredigt am zweiten Tage wurden Knaben und Mädchen der ersten Klasse aus beiden Hauptschulen von ihren Lehrern über die Ereignisse geprüft, welche die Augsburgische Konfession herbeiführten und ihre Folgen bedingten. Zum Andenken an diesen Tag hatte ein Ungenannter aus hiesigem Orte 10 Exemplare des Jubelfestbüchleins von F. A. Leschke ( jetzt Pfarrer in Waltersdorf ) für diejenigen Schulkinder bestimmt, welche bei den Prüfungen die besten Antworten geben würden. Nachmittags hielten sämtliche 640 Schulkinder einen Festaufzug auf den Hutberg, wo sie das Lied: Gott ist mein Hort u. anstimmten und mancherlei Erfrischungen bekamen. An den beiden ersten Tagen waren abends die Kirche, die beiden mit Ehrenbogen und Blumengewinde geschmückten Hauptschulen und mehreren Privatwohnungen erleuchtet. Diese Erleuchtung wurde am dritten Festtage noch glänzender wiederholt. Die kirchliche Feier beschloss nämlich an diesem Tage ein Abendgottesdienst. Vor dem Eingange der Kirche war ein reich erleuchteter Ehrenbogen errichtet und über dem selben glänzten die Worte transparent: Es wurde Licht und das Licht leuchtete immer heller. Auch das innere der Kirche war geschmackvoll dekoriert und leicht erleuchtet . Um aber ein bleibendes Andenken an dieses Fest zu haben, hatten sich Jünglinge und Jungfrauen vereinigt, einen gläsernen Kronleuchter und vier Altarleuchten nebst Kerzen anzuschaffen. Diese Gaben wurden am 4.Juli 1830 Nachmittags in feierlicher Procession zur Kirche gebracht und in einer Nachfeier eingeweiht. Das die Kirche an diesen Feste auch einen Blitzableiter erhielt, ist bereits erwähnt worden.

Neben diesen Festen und der kirchlichen Feier, welche zum 100jährlichen Andenken an die Gründung Neuschönaus von den Einwohnern dieses Ortes am 4. Januar 1831 veranstaltet wurde, sind noch einige Ehrengedächtnisse zu nennen.

Am 11. Januar 1807 wurde dem am 23. August 1806 verstorbenen Professor und Direktor der Malerakademie zu Dresden Joh. Eleazar Schenau eine Totenfeier gehalten, wobei das Altargemälde mit 40 Lampen erleuchtet war. Der Pfarrer M. Lommatzsch predigte über den Text: das Gedächtnis des Gerechten bleibt im Segen. Demselben Künstler ließen seine Großschönauer Verwandten zum 100jährigen Andenken seines Geburtstages am 24. August 1834 nach beendigter Sonntagspredigt eine Gedächtnispredigt halten, worauf der Lebenslauf vorgelesen und vom Musik- und Sängerchore der Gesang: Auferstehen, ja auferstehen u. angestimmt wurde.

Abends vorher am 23. August, dem eigentlichen Geburtstage waren einige Lieder vom Turme mit Posaunen angestimmt und einige Mörser auf dem Hutberge abgefeuert worden. Am 15. September 1816 wurde dem am 9. Juli zu Leipzig verstorbenen Kommercienrat Gottlob Krumbholz aus Großschönau ein feierliches Ehrengedächtnis bei erleuchteter Kirche gehalten.

Auf welche Weise nun der hohe Zweck aller Anstalten für ein geordnetes Kirchenwesen verfolgt und erreicht wurde, sollte nun in einer Geschichtlichen Darstellung des religiösen Lebens gezeigt werden. Leider fehlt aber hierzu hinlängliche Kunde und nur aus Einzelheiten sind einige allgemeine Bemerkungen zulässig, welche aber kein vollständiges Bild geben können. Aus dem bereits gesagten und aus Folgendem geht hervor, dass es im Allgemeinen wohl zu keiner Zeit an kirchlichem Sinne, an dem Eifer gefehlt habe, welchen, der Stand der Bildung sei, welcher er wolle, christliche Grundwahrheiten für Religionzitat hervorzurufen pflegen. Dieser kirchliche Sinn zeigte sich zuvörderst in der fleißigen Teilnahme an allen Andachtsübungen. Wenn diese jetzt nicht so groß wie früher erscheint, wenn überhaupt auch der häusliche Gottesdienst mehr vernachlässigt und Beten und Singen weniger, als sonst, als eine seine äußerliche Zucht betrachtet wird ; so mögen diese Mängel wohl in der allgemeinen Richtung der Zeit begründet sein. Indes ist Belehrung und Erbauung stets mir Eifer gesucht worden; noch immer widmet man müßtige Stunden mit Vorliebe dem Lesen religiöser und Theologischer Schriften, noch immer gibt es fleißige Kirchgänger, noch in neueren Zeiten wurden Privatandachtsübungen, welche man Gelegenheiten nennt, veranstaltet und obgleich bei der großen Verschiedenheit der religiösen Bildung, welche in ähnlicher Vermischung frommer und kindlichgläubiger, wahrhaft freisinniger, aber auch oberflächlicher, von Unwissenheit zeugender, ja selbst freigeistlicher Ansichten selten wieder gefunden wird, das Christentum jetzt mehr Sache des Verstandes, als des Herzens geworden sein möchte, so hat man sich doch vielleicht jetzt weit mehr von Werkheiligkeit entfernt, als früher , wo die Meinung, mit Andachtsübungen Gott einen Dienst zu erweisen, auf den Besuch der Kirche nicht ohne Einfluss geblieben sein mag. Privatandachten waren an sich nicht zu tadeln, so lange sie von separatistischen Geiste sich frei erhieten, dies lies sich aber kaum erwarten, als die Herrnhutische Brüdergemeinde zu einer Zeit, wo ihre Grundsätze von denen in der protestantischen Kirche geltenden noch zu entfernt schienen, auch in Großschönau viele Freunde fand. Um möglichen Störung im Kirchenwesen vorzubeugen, wurden die stattfindenden heimlichen religiösen Zusammenkünfte vom Zittauer Rat bereits am 8. Januar 1737 verboten, also noch ehe das Landesherrliche Mandat vom 1. Juli 1737 gegen die Conventikel und wegen Abstellung alles sectirische Unfuges erschienen war, worauf das Verbot unterm 9. Oktober 1737 erneuert wurde, aber auch noch am 9. Mai 1774 wiederholt werden musste. Die s. g. Gelegenheiten haben unstreitig in jenen Conventikeln ihren Ursprung, welcher bei im Allgemeinen geringer Teilnahme nur gering sein kann, ist zu wenig bemerkbar gewesen, als dass er sich hier näher bezeichnen ließe.

Die Teilnahme an der Abendmahlsfeier hat wie überall, so auch in Großschönau gegen frühere sehr abgenommen, doch ist die zahl der jährlichen Kommunikanten nie, wie an manchen anderen Orten, unter die zahl der Einwohner herabgesunken. Aus der Beilage B. ist zu ersehen, dass die Zahl der Kommunikanten abwechselnd in der ersten Hälfte fortwährend im steigen war; im Jahr 1700 betrug sie 4253, so das durchschnittlich jede konfirmierte Person 4 mal kommunizierte. Im Jahr 1707 betrug sie das erste Mal über 5000 und im Jahr 1727 das erste mal über 6000.Die höchste Zahl erreichte sie im Jahr 1769, wo 7020 Kommunikanten gezählt waren. Von dieser zeit an sind abwechselnd immer weniger Kommunikanten gezählt worden und zwar im Jahr 1794 noch 6269, 1795 nur 5030 und 1796 gar nur 4215, also noch 38 weniger, als 95 Jahre vorher. Seit 1797 war die zahl bald steigend, bald fallend und erst seit dem Jahr 1813 bemerkt man wieder eine fortwährende Zunahme, so dass im Jahr 1830 die Zahl der Kommunikanten wieder bis auf 6002 stieg, nämlich 2819 männliche und 3183 weibliche Kommunikanten, worunter wieder 42 männliche und 53 weibliche Katechumenen waren. Privatkommunionen sind durchschnittlich jedes Jahr 60 bis 70 anzunehmen; im Jahr 1772 kommunizierten 112 Personen zu Hause. Die freitäglichen Kommunionen werden jetzt gewöhnlich sehr zahlreich besucht.

Die Katechismuseramina wurden im Anfange des 18. Jahrhunderts angeordnet; weshalb unterm 6. Mai 1796 eine ernstliche Ratsverordnung erging, worin dem die Aufsicht führenden Gerichtsältesten zugleich befohlen wurde, die Aussenbleibenden anzuzeigen. Die Reihenfolge der Teilnehmenden ist in der Kirchenmatrikel von 1821 dem Alter nach genau bestimmt.

Obgleich schon am 19. Juli 1713 ein Landesherrliches Rehscript die Missbräuche beim Gevatterbitten untersagt und nicht mehr als drei Taufpaten zu bitten erlaubt hatte, so musste doch das Verbot unterm 4. Sept. 1729 wieder eingeschärft und noch im 19. Jahrhundert erneuert werden. Auch in Großschönau fehlte es an Missbräuchen der Art nicht. So wurde von 1729 meist über drei Taufpaten, fünf, sieben, neun und noch mehr gebeten.

Bei der taufe eines Soldatenkindes im Jahre 1719 waren sogar 34 Taufpaten. Auch die Abkündigungen wurden zur Ungebühr gehäuft, weshalb eine Ratsdeputation am 22. Mai 1772 das vierzehntägige Abkündigen der Leichen abschaffte.

Von alten kirchlichen Strafen hat sich die Kirchenbuße, welche besonders fleischliche Vergehungen traf, am längsten erhalten. Die Büßenden mussten nach der Predigt an den Stufen des Altars knieen und ihre Namen wurden bei der Fürbitte für die Kommunkanten mit Erwähnung des durch das Vergehen gegebenen Ärgernisses vorgelesen. Eine mehrmals Geschwächte musste während der ganzen Predigt knieen und öffentlich beichten. Auch nach ihrer Aufhebung, welche am 31. Dez. 1755 ( ein Landesherrl. Rescript deshalb ist vom 14. Jan. 1756 basiert ) erfolgte, sollen noch Beispiele von öffentlicher Kirchenbuße vorgekommen sein. Kirchen – und Abendmahlsverächter, oder solche, welche einen schlechten Lebenswandel geführt hatten, wurden gewöhnlich ohne Sang und Klang, auch an abgesonderten Orten, begraben. Beispiele sind: der Musketier Joh. Chph. Lange den 31. mai 1740, Chph. Kretzschmer den 28. Jan. 1754, Joh. Adam Tietze den 8. Juli 1754, Dav. Engler den 24. Aug. 1756, der Fleischer Matthes den 2. Nov. 1759, und andere.

Der nötige Kostenaufwand zu Unterhaltung dieser kirchlichen Anstalten wird, soweit es nicht Privatangelegenheiten betrifft, vom Kirchenvermögen bestritten. Vermächtnisse, Erbegelderkäufe und Erwerbungen sind der Stamm desselben und die jährlichen Einnahmen bestehen im Kassenbestande, in Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien, in Klingelbeutel – und Gotteskastengelden, in Zuschreibgebühren von Kirchenständen, in der Losung für erbliche Grabstellen, in der Losung für verkauftes Holz und Reisig aus dem Kirchenbusche u.f.w. .

Zu den Ausgaben gehören: Besoldungen an die Kirchenväter, den Gemeindeboten, Balkentreter, Kirchenvogt, den Revierjäger, Auslösung der Kircheninspektoren bei der Kirchrechnung, Beitrag zur Kalkulaturbesoldung, Holzgeld und Entschädigungen für den Pfarrer, ferner Erkaufung der Altarkerzen und Lichte, des Kommunionsweins und der Oblaten, Anschaffung und Unterhaltung des Kirchengerätes, Brandversicherungsbeiträge, Vergütungen für Gänge und Bemühungen, Anpflanzung des Kirchenbusches und Baukosten an der Kirche, Pfarr – und obern Schulwohnung, sowie an der zwei Brücken über den Mühlgraben und die Lausur bei der Pfarrwidemuth, soweit die Kräfte des Kirchenvermögends zulangen. Im Jahre 1834 betrug die Einnahme 712 Rthlr. 2 Gr. 9 Pf. , die Ausgabe 361 Rthlr. 16 Gr. Das Kirchenvermögen bestand am Schlusse der Rechnung in 1462 Rthlr. Kapitalien, 310 Rthlr. 10 Gr. 9 Pf. Kassenbestande und 101 Rthlr. 7 Gr. 3 1/7 Pf. Zinsresten, zusammen in 1873 Rthlr. 18 Gr. 1/7 Pf.

Am Schlusse des Jahres 1830 betrug das Kapitalvermögen der Kirche 1707 Rthlr. Außerdem sind noch einige Stiftungen, über welche zum Teil besondere Rechnung abgelegt wird, zu bemerken.

Im Jahre 1763 legirte Frau Anna Dorothea verwittw. Göhle und Schubert, geb. Seidel lt. Ihres am 14. März 1776 eröffneten Testaments 200 Rthlr. Zu einer am Karfreitage, Nachmittags 3 Uhr zu haltenden Predigt, Am 16. Juni 1800 gab eine Gesellschaft christlicher Freunde aus Großschönau 25 Rthlr., von deren Zinsen alle sieben Jahre ein paar Altarkerzen für die freitägliche Kommunion angeschafft werden sollen. Am 20. August 1818 bestimmt der Häusler Gottlieb Gründler 100 Rthlr. Zu einer am Gründonnerstag Nachmittag 1 Uhr zu haltenden Predigt, und am 21. März 1824 vermachte Frau Maria Elisabet verwittw. Hänsch, geb. Häbler ein Kapital von 50 Rthlr., dass jährlich am ersten Ostertage früh 6 bis 7 Uhr mit Posaunen vom Turme geblasen werden solle. Einschließlich dieser Legate betrug das für kirchliche Zwecke bestimmte Vermögen am Schlusse des Jahres 1834: 2248 Rthlr. 18 Gr. 1/7 Pf.

Von den einzelnen Vermächtnissen zum Besten der Kirche mögen, theils weil sich nicht hinlängliche Kunde davon erhalten hat, theils weil die meisten nur in kleinen Summen bestanden, nur die beträchtlichsten aus der neuern Zeit genannt werden. Im Jahre 1782 erhielt die Kirche 50 Rthlr. Von der oftgenannten Frau U.R. Goldberg, im Jahre 1812 150 Rthlr. und 1816 wieder 200 Rthlr. von Commercienrath Gottlob Krumbholz, einem geborenen Großschönauer und seiner im Jahre 1812 verstorbenen Ehegattin. Auch die Erwerbung durch Erbegelderverkäufe waren nicht unbedeutend. So kauften zum Beispiel die Kirchväter 1547 Donnerstag nach Miseric. Dom. Von Gregor Neubauer 64 Zitt. Mark Erbegeld für 16 Zittauer Mark bar Geld; 1565 am J. Simon u. Jud, von Thomas Jakob die auf Martin Sieglers Gute (unter Nr. 272) stehenden 194 Zittauer Mark Erbegeld für 62 Zittauer Mark bar Geld; 1572 d. 3. Dezember von Thomas Hundel 102 Zittauer Mark aus dem Gute seines Vaters Peter Hundels (jetzt unter Nr. 336) stehendes Erbegeld für 18 Zittauer Mark weniger 14 Gr bar Geld; 1613 d. 30 Juni von Chph. Fröhlich dessen 66 Mark 37 Gr. 2 Pf. Betragenden Anteil an dem Bauerngute unter 270 stehenden Erbegeld für 16 Mark; 1616 d. 30 November von Balthas. Schiffner zu Herrnwalde 65 ½ Zitt. Mark auf dem selben Gute unter Nr. 270 stehendes Erbegeld für 10 ½ Mark u.s.w.

Eben so wurde gekauftes Erbegeld wieder verkauft, wenn es mit Vorteil geschehen konnte. Bei den großen Ausgaben, welche vom Vermögen und dem Einkünften der Kirche bestritten werden müssen, ist der Vermögensbestand seit einer Reihe von Jahren abwechselnd bald höher, bald niedriger gewesen, und es lässt sich ein beträchtliches Wachstum des Vermögens nicht erwarten. Nach vorliegenden Kirchrechnungen betrug im Jahre 1675 das Zinsbare Kirchenkapital 612 Mark 29 Gr. 5 Pf., am Schlusse des Jahres 1684 aber 1041 Mark oder 944 Rthlr. 14 Gr. 8 Pf. Dagegen waren die Kirchväter in diesem Jahre im Vorschuß mit 10 Mark 52 Gr. ½ Pfennig. Das Vermögen stiegt also von 1675 bis 1684 um 417 Mark 30 Gr. 1 ½ Pf. Oder 378 Rthlr 21 Gr. 1 Pfennig, durchschnittlich in diesem der 09 jahre um 42 Rthlr, 2 Gr. 4 1/9 Pfennig. Bei gleichmäßigem Wachstume in den folgenden Jahren konnten also zum Baue der neuen Kirche von 1703 bis 1705 vom Kirchvermögen, wenn es nicht ganz erschöpft werden solltem nur 974 Rthlr. 13 Gr. 4 Pfennig verwendet werden. Auch an anderen Verringerungen hat es nicht gefehlt, So verlor die Kirche im Konkurswesen des nach Schlesien entwichenen David Tempel (Häusler in Nr. 4) im Jahre 1749 21 Rthl. 5 Gr 8 Pfennig.

Die Oberaufsicht über das gesamte Kirchewesen (Gottesdienst, Kirchenvermögen, Kirchenpolizei u.s.w.) stehet dem Zittauer Stadtrate zu, welcher als Ortsherrschaft die Consistorialgerechtsame erste Instanz ausübt und die Inspektion einer besonderen Ratsdeputation überträgt. Zu den Gerechtsamen gehören auch das Recht, Pfarrer und Schullehrer zu wählen, sowie die übrigen Consistorialbefgnisse, jedoch mit Ausnahme der Gerichtsbarkeit über die Geistlichen und der Ehesachen. Alle kirchlichen Einrichtungen, die Obliegenheiten und Dienstbefugnisse der zu den kirchlichen Verrichtungen angestellten Personen, und den sonstigen Kirchlichen Anordnungen sind in einer besonderen Kirchenmatricul genau bestimmt, welche nach Herkommen und nach der bei den Deputationsverhandlungen vom 15. März 1809, 9. März 1819, 11. Juli 1820 und 14. März 1821 getroffenen Übereinkunft unterm 19. März 1821 in Vollziehung gebracht worden ist.

Zu den kirchlichen Verrichtungen sind dermaßen angestellt: ein Pfarrer, ein Ober- und Unterschulmeister und zwei Nebenlehrer, drei Kirchväter, ein Balkentreter und ein Totengräber. Von den Pfarrern und Schullehrern wird in Folgendem besonders die Rede sein. Die Kirchväter, welche die Kircheninspektion vorschlägt und den Rat wählt, haben die spezielle Aufsicht über die Kirche, die beiden Kirchhöfe, über die Pfarrgebäude und Brücken, so wie über alle kirchlichen Inventarstücke, besorgen alle Bauangelegenheiten , verwalten das Kirchenvermögen und die Legste, legen Rechnungen darüber ab, verkaufen und verschreiben Kirchenstände und Begräbnisstellen und halten ein Ständeregister, alles nach der Kirchväterinstruktion vom 1. März 1809; fernen tragen sie den Klingelbeutel herum, bekleiden das Altar und die Kanzel haben die Altarkerzen anzuzünden und auszulöschen, dieselben sowie die Hostien und den Kommunionwein anzukaufen, und die Pfarrwiedemuth, so wie den Kirchenbusch gemeinschaftlich mit dem Revierjäger zu beaufsichtigen, namentlich die Anpflanzung und den Holzschlag zu besorgen und neben der Verpachtung der Grasnutzung auf dem neuen Kirchhofe, und der Aufsichtsführung über den Totengräber, die Verwaltung nur allein zum besten der Kirche und aller ihrer Angelegenheiten sorgfältig zu führen. Für diese Dienstleistungen haben sie ein Gehalt und Sporteln nach bestimmten Ansätzen zu erheben.

Die Reihe der Kirchväter, soweit ihre Namen aufgefunden werden konnten, ist folgende: Nickel Rösler (B in Nr. 223) 1525, Thomas Schöps 1525, Peter Hundel (B in Nr. 336) 1547 bis um 1565, Valentin Jungmichel (B in Nr. 259) 1547-1572, Matth. Goldberg (Baier in 223) 1565, Valentin Jungenickel (B in Nr. 236) 15,65, Martin Stenrich (B in Nr. 273) bis 1613, Franz Posselt (B in Nr. 8) bereits 1613, seit 1631 Chph. Hersart (Gärtner in Nr. 333) bereits 1613, seit 1624 Chph. Mättig (Gärtner in Nr. 24) 1614 bis um 1634, Peter Grunewald (B. in Nr. 273) 1624, seit 1645, Michael Wenzel (B. in Nr. 167) 1632, seit 1644, Martin Schäfer (B. in Nr 351) 1635, seit 1656, Georg Lange 1645-1647, Elias Goldberg1646, seit um 1694, Hans Göhle 1647 seit 1648, Martin Hänsch (B. in Nr. 390), 1649, seit 26. Januar 1668, Friedrich Schiffner (B. in Nr. 92) 1656, seit 1 April 1686 Ehph. Hänsch (B in Nr 385) 1668, Martin Jähne (B in Nr 167) 1876 Friedrich Göhle (H. in Nr. 311 1703 bis 1724, seit 1740, Lorenz Goldberg 1724-1765, Joh. Elias Krause (B. in Nr. 63) seit 1769, Christian Gottlob Krumbholz 1750, seit 1779, Hgottlieb Rudolph (B in Nr 330), Johann Gottlieb Engelmann (B. in Nr 223) seit 1826, Johann Gottlieb Schiffner ( B. in Nr. 92), Gottllob Grunwald (H. in Nr. 321) bis 1835 u.a.

Die jetzigen Kirchväter sind: Gottlieb Jungemichel (B. in Nr. 18), Johann Gottfried Linke (G. i Nr. 336) und Michael Wenzel seit 1835.

Der Balkentreter wird vom Oberschulmeister angenommen, ist gewöhnlich auch Lautermann oder Glöckner und besorgt das Aufziehen und Stellen der Kirchenuhr. Für das Lauten erhält er außer den gewöhnlichen Accitenien vom Oberschulmeister und für das Stellen und Abwarten der Turmuhr von dem Unterschulmeister einen bestimmten Gehalt. Für das Balkentreten wird er aus dem Kirchenvermögen und aus der Gemeindekasse vergütet, und erhält bei Trauungen und Epistelpredigten bestimmte Gebühren. Von den Glöcknern und Balkentretern sind namentlich bekannt: Hans Georg Zöllner bereits 1758, seit 1772, Andr. Rothmann 1772-1780, Gottfried Gründler, Johann Chph. Friedrich 1758, Chr. Gottlob Ritter bis 1794, Johann Chph. Kunze 1795-1804, Johann Chph. Friedrich wiederum von 1805.1809 und der jetzige Johann Gfr. Hüttig seit 1809. Der Totengräber, dessen anderwärts noch zu denken ist, versieht die Stelle eines Kirchenvogtes während des Gottesdienstes, zu Verhinderung aller Störungen.

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Von Großschönau nach Neuschönau am 05.07.2014

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