Die Ortspfarrer
Die Geschichte der innern kirchlichen Angelegenheiten der Religiosität und der Sittlichkeit eines Ortes würde viel an Aufklärung gewinnen, wenn eine Predigergeschichte mehr wäre, als nur Aufzählung äußerer Lebensumstände der betreffenden Personen, wenn sie auch die Aufgabe sich stellte, nicht nur die Wissenschaftlichkeit und äußere Amtsführung, sondern auch die Seelsorge der Pfarrer, überhaupt also die geistliche Wirksamkeit derselben und ihren Einfluss auf das religiöse Leben der Parochianen in einem anschaulichen und lehrreichen Bilde zu vergegenwärtigen. Das sie sich diese Aufgabe stellte, würde hier, wo einige mit den Lebensumständen der Pfarrer in genauer Verbindung stehende Begebenheit der Beurteilung des Lesers anheim gegeben werden müssen, um so unerlässlicher sein, je mehr es zu richtiger Würdigung dieser Ereignisse, welche man als Verirrungen der Leidenschaftlichkeit zu betrachten pflegt, dienen könnte, wenn der jedesmalige Standpunkt christlich religiöser Bildung sich bezeichnen ließe, und von hier aus der innere Zusammenhang zwischen Grund und Folge aufgefunden würde. Da aber von allen hierher gehörigen Ereignissen, welche von den Annalisten der Aufzeichnungen nicht wert geachtet wurden, keine Kunde übrig geblieben ist, so lassen sich von den Lebensumständen der Großschönauer Pfarrer auch hier nur dürftig hin und wieder verstreute Nachrichten zusammenstellen. Wenn Erasmus Anesorge der erste protestantische Pfarrer war; so gehören die ersten bekannten Pastoren noch der katholischen Zeit an.
Diese waren:
Donatus Schmoßnigt,
oder auch Schmovitz, wie ihn der Pfarrer Schmidichen in den Randbemerkungen zum Schöppenbuche schreibt. Nach Mönchs Verzeichnisse trat er das Pfarramt im Jahre 1510 an und starb 1541.
Peter Behrs,
nicht Behr, wie ihn gedruckte Nachrichten nennen. Er war nur kurze Zeit im Amte und ist im Jahre 1534 entweder weggezogen oder gestorben. Auf dem Bauerngute unter Nr. 72 hatte er 9 Mark Erbegeld stehen, welche seine Erben erhoben.
Erasmus Anesorge
Er kommt im Jahre 1543 an im Schöppenbuche bei Kaufverhandlungen mehrmals als Zeuge vor, stammt wahrscheinlich aus der bekannten Zittauischen Familie Anesorge und starb im Jahre 1568. Ob der Schmidt und Inhaber mehrerer Grundstücke, David Anesorge, welcher von 1569-1584 oft vorkommt, sein Sohn ist, lässt sich nicht erweisen
4) Wolfgang Engelmann
Er war 1534 geboren, wurde 1556 Kaplan oder Archidiaconus zu Löbau, 1559 Pfarrer zu Ruppersdorf und 1568 zu Großschönau. Bald nach seinem Amtsandritte wurde zwischen ihm und der Gemeinde am 23. April 1568 wegen Bestellung der Wiedemuth ein Vertag geschlossen. Im Jahre 1570 Donn. n. Estomihi kam es wegen Benutzung eines Quellbornes auf dem Bauerngute unter Nr. 167a zu einem Vergleiche und in demselben Jahre erhielt Hans Neumann Erlaubnis, auf des Pfarrers Dorffrieden ein Haus zu bauen. Im Jahr 1572 a. T. Mathie taufte er von Hans Posselt den Garten unter Nr. 77 für 198 Zitt. Mark, den er bis an seinen Tod besaß. Zu seiner Zeit war die Kirche zu Hainewalde ein Filial von der Großschönauer Kirche; unter welchen Verhältnissen, ist nicht klar. Mit seiner Ehegattin Anna, deren Geschlechtsname unbekannt ist, lebte er seit den 4. Oktober 1556 über 54 Jahre in der Ehe bis an ihren 1611, den 31. Januar im 79ten Jahreihres Alters erfolgten Tod.Am 4. Oktober 1605 feierte er den ersten Tag seines 50sten Ehejahres und wurde zu diesem Ehrentage vom Rektor des Zittauischen Gymnasiums M. Melch Gerlach, mit einem lateinischen Gedichte beglückwünscht. Bis dahin hatte er 40 Kinder und Enkel erlebt. Von seinen drei Söhnen wurde Daniel Engelmann Pfarrer in Niederoderwitz und Zacharias Engelmann Pfarrer in Oberoderwitz. Joachim Engelmann starb vor dem Vater. Eine Tochter war an den Pfarrer in Jänkendorf, Malachias Syller verheiratet. Wolfgang Engelmann selbst starb am 27sten Mai 1617 im dreiundachtzigsten Lebensjahre.
5) Oswald Schmidichen
Er war ein Sohn des Radlers Matthias Schmidichen und zu Zittau den 7. Dezember 1592 geboren. Da er zu Wittenberg bereits am 24. Mai 1617 vom Zittauer Rate die Vocation nach Großschönau erhielt, so ist wahrscheinlich, dass Engelmann um einen Substituten angehalten habe.
Schmidichen ließ sich am 21. Juni von Dr. Hunnius ordiniren und wurde darauf am 2. Juli, am sechsten Sonntage nach Trinitatis in Großschönau installirt. Im Jahre 1618, den 25. Juli wurde der schon erwähnte Vertrag wegen Bestellung der Wiedemuth bestätigt. Wie aus den Taufbüchern zu Varnsdorf zu ersehen, hat er zur Zeit der Wiedereinführung des Katholicismus, besonders um 1641, öfters daselbst getauft. Verheiratet war er mit einer Tochter des Zittauischen Primarius Clem. Lehmann, von welcher ein Sohn, Christian Schidichen, als akademischer Lehrer zu Leipzig im Jahre 1663 noch lebte. Der Pfarrer Schidichen starb am 24. März 1644.
6) M. Fodocus Willich
Da dieser zu seiner Zeit vielfach verdiente Mann nur eine kurze Zeit seiner Amtstätigkeit Großschönau angehörte, so würde eine weitläufige Nachricht vom ihm hier überflüssig sein und nur als Wiederholung dessen was andere von ihm erzählt haben, betrachtet werden müssen. Darum hier nur Folgendes. Er war zu Prettin dem damaligen Diakon und als Pastor Primarius zu Zittau 1642 verstorbenen M. Erasmus Willich von dessen Ehegattin Rofina geb. Tielitzsch am 25. Nov. 1617 geboren, studierte in Halle und seit 1635 auf der Universität zu Wittenberg, wurde 1639 Magister und wendete sich 1642 nach Zittau, wo er sich 1643 am 29. Juni mit Katharinen, einer Tochter Joachims von Jungenfels, gewesene Herzogl. Friedländ. Hauptmanns der Herrschaft Reichenberg, verheiratete und bald darauf Garnisonprediger zu Zittau wurde. Im Jahr 1644 berief ihn der Zittauer Rat als Pfarrer nach Großschönau, wo er zu Pfingsten sein Amt antrat und bis zum fünfzehnten Sonntage n. Trinit. 1648 verwaltete. Hierauf ging er als Pastor Primarius nach Löbau, wo er 1693 den 11. Oktober starb, nachdem er nicht lange vorher sein 50jähriges Ehejubiläum gefeiert hatte. Seine Gattin, geboren am 1. September 1622, gest. Am 13. April 1700 hatte ihm vier Töchter geboren, von denen die jüngste Anna Katharina an M. Elias Wünschen, Pfarrer zu großschönau, verheiratet wurde. Zwei Töchter starben vor dem Vater. Während seiner Amtsführung zu Großschönau wurde auch M. Willich öfters zu Amtsverrichtungen nach Varnsdorf berufen.
7) M. Michael von Lankisch
Er stammt aus einem bekannten Zittauischen Patriciergesclecht und wurde am 24. September 1620 geboren. Seine Eltern waren Gottfried von Lankisch, Erbherr auf Neuhörnitz und Gerichtsassessor in Zittau und Justine geb. Posselt. Im Jahre 1646 ward er rektor an der Schule zu Eremen in der Mark und zugleich Hilfsprediger und kam 1648 als Pfarrer nach großschönau. Hier erhielt er 1662 die Magisterwürde und den lorberkranz als Kaiserlicher Dichter. Als Mitglied des ehemaligen Schwanenordens oder der Hirtengesellschaft an der Pegnitz führte er den Beinamen Strephon. Im Jahre 1663 am Himmelfahrtstage ward der erster Diakon und noch in demselben Jahre Archidiakon in Zittau, wo er am 4. Februar 1674 starb. Um das Jahr 1652 waren in der Lausitz an mehreren Orten auch unter den Bauern f. g. Bußprediger aufgestanden, welche Engelerscheinungen und dergleichen vorgaben und durch ihr mystisches treiben allerhand Verwirrungen anrichteten. Der Löbauische Past. Primarius M. Willich schrieb gegen dieses Unwesen und auch Lankisch gab deshalb heraus: Neu entstandener Teufelsbanner eröffnete Falschheit, d. i. Bericht von den Besessenen u. 1652.4. Lankisch war als Prediger sehr beliebt und seine Predigten und andre erbauliche Schriften erlebten mehrere Auflagen. Ehe die Wiedereinführung des Katholicismus in Varnsdorf vollendet wurde, war er ebenfalls mehrmals daselbst in Amtsverrichtungen. Seine Ehegattin, Maria Sophia, des Stadtsyndicus zu Zittau, Dr. Georg Schöllers Tochter, welche er 1649 heiratete, gebar ihm am 31. Dezember 1651 einen Sohn, Gfr. Chr. Von Lankisch, welcher 1679 pfarrer in Hainewalde, 1684 zweiter, 1710 erster Diakon in Zittau wurde und 1722 am 16. Oktober starb. Noch sei hier angeführt, dass Michael von Lankisch in Großschönau einige Zeit den kleinen Garten unter Nr. 128 besaß, den er um 1652 an Hans Franzen ( lt. noch vorhandener Terminzettel ) verkaufte.
8) David Porsche
Er ward im Jahr 1630 einem Maurer in Zittau geboren, gelangte 1656 zum Pfarramte in Waltersdorf und kam am Himmelfahrtsfeste 1663 nach Großschönau, wo er schon am 24. Oktober 1674 starb. Seiner an der Halle der Großschönauer Kirche befindlichen Grabschrift zu Folge war er ein sehr würdiger Pfarrer und ein an Geist und Gemüht ausgezeichneter Mann. Er hinterließ seine Ehegattin Elisabet, eine Tochter des Zittauischen Archidiakons Nikolaus Procopius Pascha, mir neun unerzogenen Kindern in sehr dürftigen Umständen, welche nur dadurch etwas verbessert wurden, dass der Amtsnachfolger die Wittwe und Kinder einige Zeit bei sich behielt. Unter seinen Söhnen wurde M. Dav. Friedrich Porsche zum Pestprediger in Dresden erwählt, starb aber 1679 an der Pest, ehe er sein amt antreten konnte. Ein zweiter Sohn Johann Karl Porsche starb als Pfarrer zu
Groß- und Klein- Radno in der Stargardischen Diöces in Hinterpommern im Jahre 1709. Unter den Töchtern heiratete Dorothea Elisabet Porsche, geboren 1664, im Jahr 1685 am 17. Juli den damaligen Pfarrer zu Hainewalde, M. Zacharias Riedel und starb am 29. August 1706. Martha Porsche wurde die Gattin des Schulmeisters zu Großschönau, Christian Bertholds und starb im Februar 1712.
9) M. Elias Wünsche
Zu Eckartsberg bei Zittau im Jahr 1644 geboren, erhielt er nach vollendeten Studien das Pfarramt zu Großschönau, wo er am vierten Adventsonntage 1674 antrat. Am 18. Dezember 1691 zog er als Pfarrer nach Seifhennersdorf, wo er am 4. Mai 1702 starb. Seine erste Ehegattin, Anna Katharina, die jüngste Tochter des Löbauer Past. Primarius M. Willichs, gebar ihm 5 Söhne und 4 Töchter, von welchen aber keine Nachricht gegeben werden kann. Die zweite Ehegattin war Maria Margarethe Hänsel.
10) Georg Eckardt
Er war zu Bertsdorf am 13. März 1643 geboren, seit 1670 Pfarrer in Alt-Bertsdorf und seit dem vierten Advent 1691 in Großschönau, wo er aber bereits am 22. November 1696 starb.
Seine Ehegattin, Anna Elisabet, des Ratsbauschreibers zu Zittau, Christoph Gerlachs Tochter, heiratete er am 13. April 1671. Von ihren Kindern, zwei Söhnen und zwei Töchter, ist nichts bekannt.
11) M. Johann Christian Kübel
Er erblickte das Licht der Welt am 11. November 1652 zu Bertsdorf, wo sein Vater M. . Johann Kübel von 1652 bis 1665 Pfarrer war. Seine Mutter, Sabina, Christo. Germins, eines Ratsherrn in Leippa Tochter, verlor er schon 1658 durch den Tod. Er studierte in Zittau und Leipzig, konditionierte hierauf mehrere Jahre als Hofmeister an verschiedenen Orten und ging 1681 nach Zittau zurück. Im Jahr 1689 wurde er zum Diakon nach Hirschfelde, 1690 zum Pfarrer nach Waltersdorf und 1697 nach großschönau berufen, wo er das Pfarramt bis 1723 allein und dann bis 1725 neben einem Amtsgehilfen verwaltete. Während seiner Amtsführung erlebte er den Bau einer neuen Kirche; was er aber zur Beförderung desselben beigetragen hat, ist nicht mehr bekannt. Die Berufung und Einsetzung des Amtsgehilfen, den er auf sein Ansuchen 1723 erhielt, weil ein plötzlicher Zufall ihm fast sein ganzes Gedächtnis geraubt hatte, ward durch Ereignisse merkwürdig, die dem greis gewordenen Seelsorger um so tiefen Schmerz bereiteten, je weniger er sie zu verhindern mochte und die aufgeregten Gemühter sich beruhigen ließen. Zunehmende Schwäche nötigte ihn endlich, dass Amt seinem Amtsgehilfen ganz zu überlassen. Er schied am 7. Oktober 1725 nach einer kurzen Rede über Hebr. 13, 7 von seiner Gemeinde und wendete sich nach Zittau, wo er am 28. September 1729 starb. Verheiratet war er zweimal, zuerst seit dem 24. Jan. 1689 mit Anna Martha geb. Demuth, welche am 22. Febr.1692 kinderlos starb und dann seit dem 22. Juli 1692 mit Rosina Elisabet, einer Tochter des Rektors am Zittauischen Gymnasio, M. Chph. Vogels, welche ihn vier Kinder gebar und am 6. April 1738 starb. Die einzige Tochter Christiane Elisabet wurde an Joh. Jakob Friesen in Zittau verheiratet. Zwei Söhne starben als Kinder und der jüngste Sohn, Joh. Chph. Kübel, geboren am 8. April 1699, widmete sich der Rechtswissenschaft, wurde Doktor derselben und starb als Advokat in Zittau im Jahre 1745.
12) M. Michael Friberici
Leidenschaftlichkeit
Die Wahl und Einsetzung eines Pfarrers ist für jede Gemeinde ein Ereignis, woran schon wegen der lebhaften Teilnahme, welche alle kirchlichen Angelegenheiten in Anspruch zu nehmen pflegen, mancherlei Wünsche, Erwartungen und Hoffnungen sich knüpfen. Die Richtung derselben geben sehr häufig zufällig scheinende Umstände und, wenn die gewählte Person missfällt, steigern sich die Wünsche nicht selten bis zur Leidenschaftlichkeit und veranlassen dann Handlungen, welche das Gepräge der Leidenschaftlichkeit an sich tragen. Ein überschreiten der Gesetze, ein durchbrechen der Schranken der Ordnung ist dann unvermeidlich und die Verirrungen der Leidenschaftlichkeit werden um so größer sein, je mehr Vorurteile die Überzeugung nähren, ein Recht auf Durchsetzung des Willens zu haben.
So war es damals in Großschönau, als Friberici gegen den Willen eines sehr großen Teiles der Gemeinde zum Amtsgehilfen eingesetzt wurde, wovon nach gleichzeitigen Berichten folgende Erzählung gegeben werden kann.
Als jener plötzlicher Zufall den betagten Pfarrer Kübel nötigte, einen Amtsgehilfen anzunehmen, mochte die Amtsführung schon längst nicht mehr dem hohen Zwecke entsprechend erschienen sein. Namentlich fand man das Wort der Erbauung nicht mehr eindringlich und wirksam genug und wenn eine in Ton und Haltung lebenskräftige Rede an sich schon mehr anzusprechen pflegt; so war es wohl natürlich, dass man, je fühlbarer die Mängel wurden, wodurch die Erbauung sich minderte, desto größeres Verlangen nach einem anderen Pfarrer trug.
Weil nun der Amtspfarrer bei mehr und mehr zunehmender Schwäche öfters für sich predigen ließ, musste die gegebene Gelegenheit, verschiedene Prediger zu hören, die Wünsche der Gemeinde bald auf eine bestimmte Person richten, welche den meisten Beifall einärndtete und die günstigste Meinung für sich gewann. Diese Person war ein Kandidat der Theologie, namens Marr, welcher damals in Großschönau sich aufhielt, vielleicht in der Hoffnung, hier, wo sein Vater Christian Marr, Kantor zu Koßwig in Schlesien, geboren war und noch zahlreiche Anverwandte hatte, Pfarrer zu werden. Nicht ohne Talent zum Predigen wusste er besonders durch sein Benehmen für sich zu gewinnen und den Ton zu treffen, in welchen der Landmann behandelt sein will. Hierdurch, aber auch durch unerlaubte Mittel mag er bewirkt haben, dass ein großer Teil der Gemeindeglieder ihm unbedingtes Vertrauen schenkte und das Pfarramt auf jede Weise zu verschaffen gemeint war. Man wendete sich zuvörderst bittweiße an den Zittauer Magistrat als Collator, dem es aber an Gründen nicht fehlte, die Bitte abzuschlagen. Denn wenn hier in Erwägung kam, dass wohl die Überredungsgabe mächtiger, als das Rednertalent des Kandidat Marr gewirkt haben mochte, sich die günstigste Meinung zu verschaffen, wenn die entschiedene Vorliebe für ihn, welche sich unter anderem darin zeigte, dass Großschönauer Einwohner selbst den Weg einer Meile nicht scheuten und Scharenweise nach Zittau gingen, um ihren Liebling einaml predigen zu hören, als er in der Johanneskirche daselbst eine Vesperpredigt halten musste, keineswegs dessen Vorzüge unzweifelhaft machen, oder über die Würdigkeit, ein Pfarramt zu verwalten, entscheiden konnte, wenn im Gegenteile der Kandidat Marr durch sein Betragen, dass er eben nach jeder Vesperpredigt die Wein- und Brandweinhäuser besucht und mit den Großschönauern gezecht hatte, die zweideutigen Gerüchte, die von ihm im Umlaufe waren, bestätigte, wenn er dadurch sowohl, als durch mancherlei Freiheiten, die er sich gegen Frauen und Jungfrauen erlaubte, seine Moralität sehr verdächtigte und überhaupt zeigte, dass er selbst den äußeren Anstand, den er der geistlichen Würde schuldig war, nicht zu beobachten wusste und wenn es endlich das Ansehen hatte, als wollte er sich auf jede Art und Weise ins Amt eindrängen; so durfte nicht einmal die Rücksicht, welche die einheimischen Kandidaten bei Besetzung der Pfarrämter vor einem Fremden verdienen mochten, obwalten, um den Kandidat Marr nicht nach Großschönau zu berufen.
Der Zittauer Rat glaubte daher einen Würdigeren wählen zu müssen und stellte unterm 27. September1723 dem Kandidat Michael Friberici aus Zittau das Berufungsschreiben aus, jedoch ohne vorgängige Probepredigt, ein Umstand, der auf die folgenden Begebenheiten nicht ohne Einfluss blieb. Die überall, bei der damaligen Stimmung der Großschönauer zumal, nötige Vorsicht hätte gewiss Manches ungeschehen gelassen und in der Folge dem Amtsgehilfen Friberici manche Kränkung erspart. Vielleicht hielt man in der Voraussetzung, dass diese Wahl keine Einwendungen veranlassen könnte, die Probepredigt auch darum für überflüssig, weil Friberici an dem zwei Tage nach der Wahl fallenden Michaelisfeste für den Pfarrer Kübel eine Bicariatspredigt zu halten hatte, welche als Probepredigt betrachtet werden konnte. Vielleicht sollte auch diese schnelle Wahl alle Gedanken vom Kandidat Marr abziehen. Wie wenig man aber mit dieser Wahl zufrieden war, sollte sich bald zeigen.
Der gewählte Kandidat Michael Friberici war der Sohn des Brantweinbrenners Michael Friberici`s oder Friedrichs und von Annen Rosinen Seyffert am 25. Juli 1687 geboren. Er studierte seit 1699 auf dem Gymnasio seiner Vaterstadt und seit 1707 auf der Universität zu Leipzig, wo Hardt, Treuer, Cyprian, Olearius, Berndt, Schütze, König und Seliger seine Lehrer waren. Zu Ende des Jahres 1709 kehrte er nach Zittau zurück, konditionierte seit Ostern 1710 zu Siegersdorf, seit 1718 zu Dresden und seit 1719 zu Hirschfeld bei Nossen als Hofmeister und wandte sich 1722 wieder nach Zittau, wo er im Hause des Arztes Dr. Stoll ebenfalls unterrichtete. Hier erhielt er die Vocation als Pfarrsubstitut nach Großschönau und reiste alsbald nach Dresden, wo er bereits im Jahr 1721 das Kandidatenexamen bestanden hatte, zu seiner Ordination. Während Friberici nun in Dresden sich befand, glaubten die Anhänger des Kandidaten Marr nicht säumen zu dürfen, ihrer Obrigkeit bestimmt zu erklären, dass sie den gewählten Friberici als Pfarrer nicht annehmen würden, da er die nötigen Eigenschaften nicht besitze, sie also auch kein Vertrauen zu ihm haben könnten. Sollte auch zu ihrem Anführen: dass Friberici wegen seiner schwachen Stimme von den entfernteren Zuhörern nicht verstanden werden könnte, einiger Grund vorhanden gewesen sein; so konnte doch wohl ihr Urteil über seine Befähigung, das Großschönauer Pfarramt zu verwalten, nicht anders als befangen erscheinen, da sie außerdem keinen triftigeren Grund ihrer Weigerung anzuführen wussten, als ihre Vorliebe für den Kandidat Marr, von dem alles Heil herkommen sollte.
Das der Rat die Bitte, den Kandidat Marr nach Großschönau zu berufen, abgeschlagen hatte, war in ihren Augen nur ein Akt obrigkeitlicher Willkür, Forderungen zum Gehorsam verpflichteter Untertanen zurückzuweisen und konnte weder die Vorzüge Friberici`s ins Licht setzten, noch ihre günstige Meinung von ihrem Lieblinge ändern. Nachdem nun die Erklärungen der Großschönauer und ihre Appellation an den König und Kurfürsten Friedrich August der Rat zu Zittau unterm 16. Oktober 1723 über diese Angelegenheit gleichfalls Bericht erstattet hatte, erfolgte ein Landesherrliches Rescript, worin die Installation des nach Großschönau vocirten Substitut Friberici anbefohlen wurde. Diese Entscheidung hielt allerdings das Obrigkeitliche Ansehen aufrecht, indessen scheint der Zittauer Rat die Sachlage dennoch nicht ganz erkannt zu haben, wenn er die Vollziehung des Rescripts beschleunigte, bereits den 29. Oktober, einen Freitag zur Einsetzung bestimmte und somit die Angelegenheit beseitigt glaubte. Der Rat musste von seinem Standpunkte aus Berichte die so ungenügend motivierte Weigerung der Großschönauer, den vocirten Friberici als Pfarrsubstitut anzunehmen, als Widersetzlichkeit und Ungehorsam darstellen und mochte gewiss nicht zu ihren Gunsten sich ausgesprochen haben. Das aber die Großschönauer diese Entscheidung, der nun der Ratsbericht aber nicht zugleich eine sorgfältige Untersuchung ihrer Erinnerungen zum Grunde lag, einseitig nennen konnte, dass sie sich dabei nicht beruhigen würden, war ebenso wohl vorauszusehen, als dem Zittauer Rate die unzufriedene Stimmung der Gemeinde nicht verborgen bleiben konnte und alle mögliche Vorsicht hätte empfohlen sein sollen. Die (gewiss mit wenigen Ausnahmen) allgemeine Unzufriedenheit, während dieser Zeit von Übelwollenden geflissentlich unterhalten und der hin und wieder heftig sich aussprechende Unwille wurde durch das Landesherrliche Rescript bis zur höchsten Leidenschaftlichkeit gesteigert, welche endlich das letzte Mittel, die Selbsthilfe ergreifen und Friberici`s Einsetzung mit Gewalt hindern zu müssen glaubte. Der Morgen des 29. Oktobers versammelte frühzeitig die eifrigsten Anhänger des Kandidat Marr, worunter eine große Anzahl Weiber und Kinder, überhaupt meist müßige junge Leute, auf den Kirchhof, entschlossen, die Abgeordneten des Rates und den einzusetzenden Friberici hier zu erwarten und ihnen den Eingang in die Kirche auf jede Weise zu wehren.
Da sie sich der Kirchenschlüssel bemächtigt hatten und bei ihrer Anzahl auf ihre Überlegenheit vertrauen mochten, so wären sie von dem Kirchhofe, auf welchem sie gleichsam gelagert die Kirche bewachten, nur mit Gewalt zu vertreiben gewesen. Auf den Erfolg eines blutigen Kampfes durfte man es nicht ankommen lassen und so konnten die Abgeordneten des Rates, mit Schimpf- und Spottreden empfangen, nur Begütigungen und Zureden, oder als diese fruchtlos waren, Drohungen anwenden, die Tumultulanten zur Ordnung zu verweisen. Alle Bemühungen waren aber vergeblich und die Abgeordneten mussten unverrichteter Sache nach Zittau zurückkehren. Sechs Tage lang blieb die Kirche Tag und Nacht belagert, Niemand wurde eingelassen und die Taufen der Kinder mussten in der Pfarrwohnung geschehen. Auch der sonntägliche Gottesdienst am 31. Oktober durfte nicht in der Kirche gehalten werden. Keine Glocke läutete.
Die andächtige Versammlung musste auf dem Kirchhofe verweilen und der Prediger, ein Zittauer Kandidat von Weibern und Kindern mit dem Geschrei begrüßt: den mögen wir nicht haben, Marren wollen wir haben, hielt seine Predigt von einem der obern Fenster der Pfarrwohnung herab. Wie andächtig auf diese Weise der Gottesdienst sein konnte, wie man mit Kirchenliedern Spöttereien trieb, die Obrigkeit schmähte, den alten Pfarrer Kübel höhnte und des künftigen Amtsgehilfen Friberici spottete und wie sonst leidenschaftliche Rohheit und Zügellosigkeit in Schreien, Toben und Lärmen sich ankündigen mochte, bedarf hier einer besondern Erwähnung nicht, um jene Tage, wo Niemand arbeitete und so Viele in leichtfertigem und mutwilligen Treiben ihren Zweck zu erreichen suchten, als sehr unruhige Tage zu bezeichnen. Mit diesen handgreiflichen Maßregeln konnten indessen die Anhänger des Kandidat Marr, welche man mit dem Namen Marrbrüder belegte, die Sache nicht auf sich beruhen lassen.
Ihr Rechtsanwalt, Georg Heinrich Marsmann aus Budissin, nebst einem gewissen Christoph Lange und andern Großschönauern, wohl nicht ohne Grund im Verdachte, durch mancherlei Ratschläge und Umtriebe den Tumult veranlasst zu haben, wendete sich in Vorstellungen und Klagschriften an den Landesherrn und die Großschönauer selbst gingen über hundert Mann stark nach Budissin und Dresden, um bei den höchsten Behörden den Kandidat Marr zum Pfarrer zu erbitten und durch mancherlei Klagen über den Zittauer Rat irgend eine Art Verteidigung ihres Benehmens zu suchen. Nachdem nun auch der Zittauer Rat gegen die Erklärungen der Großschönauer durch Abgeordnete protestiert und der Oberamtshauptmann zu Budissin unterm 1. und 4. November über die Vorfälle Bericht erstattet hatte, wurde in Folge eines Landesherrlichen Rescripts vom 6. November 1723 eine oberamtliche Kommission nach Großschönau gesendet, welche zuvörderst den Kandidat Friberici am 21. November, den 26. Sonntag nach Trinit. Eine Probepredigt halten ließ. Eine Menge Zuhörer aus Zittau und den benachbarten Dörfern hatten sich eingefunden und vom Zittauer Rate waren die beiden Bürgermeister Dr. Stoll und Hofrat Nesen als Deputierte zugegen. Obgleich aber Friberici`s Predigt den Beifall jedes unbefangenen Zuhörers einärndtete und namentlich der Ungrund des Anführers, dass Friberici seiner schwachen Stimme wegen nicht verstanden werden könne, sich völlig herausstellte, was mehrere Zuhörer aus Zittau eidlich bezeugen mussten, so hätte dennoch diese einzige Predigt Wunder wirken müssen, wenn sie die Gesinnungen der vorurteilsvollen Gegner Friberici`s hätten ändern und die Ungunst in Gunst verkehren sollen. Die Hartnäckigkeit schien zuzunehmen, je fruchtloser die Bemühungen sich zeigten, den Kandidat Marr zum Pfarrer zu erhalten. Die Kommissarien verhandelten Nachmittags auf dem herrschaftlichen Hofe mit der Gemeinde durch die von ihr gewählten Abgeordneten, unter denen ein Christian Schiffner als gewandter Sprecher sich besonders auszeichnete. Sie ließen es an Ermahnungen nicht fehlen; sie stellten der Gemeinde vor, dass es gegen Recht und Billigkeit streiten würde, wenn sie den einmal vocirten Kandidat Friberici, da sie gegen dessen Lehre, Leben und Wandel mit Grunde Nichts zu erinnern wüsste, als Substitut nicht annehmen wollte; es sei demselben auf den Todesfall des bisherigen Pfarrers, welcher sein Amt nicht niedergelegt habe, sondern noch ferner verwalten würde, keine gewisse Hoffnung zur Nachfolge im Amte gemacht worden und er werde das noch ermangelnde Vertrauen durch eine tüchtige Amtsführung gewiss erwerben; sie geben ferner zu bedenken, dass alle unstatthafte Widersetzlichkeit zum gewünschten Ziele nicht führen könne, vielmehr schwere Verantwortung und Bestrafung unabwendbar zur Folge haben würde.
Als jener plötzlicher Zufall den betagten Pfarrer Kübel nötigte, einen Amtsgehilfen anzunehmen, mochte die Amtsführung schon längst nicht mehr dem hohen Zwecke entsprechend erschienen sein. Namentlich fand man das Wort der Erbauung nicht mehr eindringlich und wirksam genug und wenn eine in Ton und Haltung lebenskräftige Rede an sich schon mehr anzusprechen pflegt; so war es wohl natürlich, dass man, je fühlbarer die Mängel wurden, wodurch die Erbauung sich minderte, desto größeres Verlangen nach einem anderen Pfarrer trug.
Weil nun der Amtspfarrer bei mehr und mehr zunehmender Schwäche öfters für sich predigen ließ, musste die gegebene Gelegenheit, verschiedene Prediger zu hören, die Wünsche der Gemeinde bald auf eine bestimmte Person richten, welche den meisten Beifall einärndtete und die günstigste Meinung für sich gewann. Diese Person war ein Kandidat der Theologie, namens Marr, welcher damals in Großschönau sich aufhielt, vielleicht in der Hoffnung, hier, wo sein Vater Christian Marr, Kantor zu Koßwig in Schlesien, geboren war und noch zahlreiche Anverwandte hatte, Pfarrer zu werden. Nicht ohne Talent zum Predigen wusste er besonders durch sein Benehmen für sich zu gewinnen und den Ton zu treffen, in welchen der Landmann behandelt sein will. Hierdurch, aber auch durch unerlaubte Mittel mag er bewirkt haben, dass ein großer Teil der Gemeindeglieder ihm unbedingtes Vertrauen schenkte und das Pfarramt auf jede Weise zu verschaffen gemeint war. Man wendete sich zuvörderst bittweiße an den Zittauer Magistrat als Collator, dem es aber an Gründen nicht fehlte, die Bitte abzuschlagen. Denn wenn hier in Erwägung kam, dass wohl die Überredungsgabe mächtiger, als das Rednertalent des Kandidat Marr gewirkt haben mochte, sich die günstigste Meinung zu verschaffen, wenn die entschiedene Vorliebe für ihn, welche sich unter anderem darin zeigte, dass Großschönauer Einwohner selbst den Weg einer Meile nicht scheuten und Scharenweise nach Zittau gingen, um ihren Liebling einaml predigen zu hören, als er in der Johanneskirche daselbst eine Vesperpredigt halten musste, keineswegs dessen Vorzüge unzweifelhaft machen, oder über die Würdigkeit, ein Pfarramt zu verwalten, entscheiden konnte, wenn im Gegenteile der Kandidat Marr durch sein Betragen, dass er eben nach jeder Vesperpredigt die Wein- und Brandweinhäuser besucht und mit den Großschönauern gezecht hatte, die zweideutigen Gerüchte, die von ihm im Umlaufe waren, bestätigte, wenn er dadurch sowohl, als durch mancherlei Freiheiten, die er sich gegen Frauen und Jungfrauen erlaubte, seine Moralität sehr verdächtigte und überhaupt zeigte, dass er selbst den äußeren Anstand, den er der geistlichen Würde schuldig war, nicht zu beobachten wusste und wenn es endlich das Ansehen hatte, als wollte er sich auf jede Art und Weise ins Amt eindrängen; so durfte nicht einmal die Rücksicht, welche die einheimischen Kandidaten bei Besetzung der Pfarrämter vor einem Fremden verdienen mochten, obwalten, um den Kandidat Marr nicht nach Großschönau zu berufen.
Der Zittauer Rat glaubte daher einen Würdigeren wählen zu müssen und stellte unterm 27. September1723 dem Kandidat Michael Friberici aus Zittau das Berufungsschreiben aus, jedoch ohne vorgängige Probepredigt, ein Umstand, der auf die folgenden Begebenheiten nicht ohne Einfluss blieb. Die überall, bei der damaligen Stimmung der Großschönauer zumal, nötige Vorsicht hätte gewiss Manches ungeschehen gelassen und in der Folge dem Amtsgehilfen Friberici manche Kränkung erspart. Vielleicht hielt man in der Voraussetzung, dass diese Wahl keine Einwendungen veranlassen könnte, die Probepredigt auch darum für überflüssig, weil Friberici an dem zwei Tage nach der Wahl fallenden Michaelisfeste für den Pfarrer Kübel eine Bicariatspredigt zu halten hatte, welche als Probepredigt betrachtet werden konnte. Vielleicht sollte auch diese schnelle Wahl alle Gedanken vom Kandidat Marr abziehen. Wie wenig man aber mit dieser Wahl zufrieden war, sollte sich bald zeigen.
Der gewählte Kandidat Michael Friberici war der Sohn des Brantweinbrenners Michael Friberici`s oder Friedrichs und von Annen Rosinen Seyffert am 25. Juli 1687 geboren. Er studierte seit 1699 auf dem Gymnasio seiner Vaterstadt und seit 1707 auf der Universität zu Leipzig, wo Hardt, Treuer, Cyprian, Olearius, Berndt, Schütze, König und Seliger seine Lehrer waren. Zu Ende des Jahres 1709 kehrte er nach Zittau zurück, konditionierte seit Ostern 1710 zu Siegersdorf, seit 1718 zu Dresden und seit 1719 zu Hirschfeld bei Nossen als Hofmeister und wandte sich 1722 wieder nach Zittau, wo er im Hause des Arztes Dr. Stoll ebenfalls unterrichtete. Hier erhielt er die Vocation als Pfarrsubstitut nach Großschönau und reiste alsbald nach Dresden, wo er bereits im Jahr 1721 das Kandidatenexamen bestanden hatte, zu seiner Ordination. Während Friberici nun in Dresden sich befand, glaubten die Anhänger des Kandidaten Marr nicht säumen zu dürfen, ihrer Obrigkeit bestimmt zu erklären, dass sie den gewählten Friberici als Pfarrer nicht annehmen würden, da er die nötigen Eigenschaften nicht besitze, sie also auch kein Vertrauen zu ihm haben könnten. Sollte auch zu ihrem Anführen: dass Friberici wegen seiner schwachen Stimme von den entfernteren Zuhörern nicht verstanden werden könnte, einiger Grund vorhanden gewesen sein; so konnte doch wohl ihr Urteil über seine Befähigung, das Großschönauer Pfarramt zu verwalten, nicht anders als befangen erscheinen, da sie außerdem keinen triftigeren Grund ihrer Weigerung anzuführen wussten, als ihre Vorliebe für den Kandidat Marr, von dem alles Heil herkommen sollte.
Das der Rat die Bitte, den Kandidat Marr nach Großschönau zu berufen, abgeschlagen hatte, war in ihren Augen nur ein Akt obrigkeitlicher Willkür, Forderungen zum Gehorsam verpflichteter Untertanen zurückzuweisen und konnte weder die Vorzüge Friberici`s ins Licht setzten, noch ihre günstige Meinung von ihrem Lieblinge ändern. Nachdem nun die Erklärungen der Großschönauer und ihre Appellation an den König und Kurfürsten Friedrich August der Rat zu Zittau unterm 16. Oktober 1723 über diese Angelegenheit gleichfalls Bericht erstattet hatte, erfolgte ein Landesherrliches Rescript, worin die Installation des nach Großschönau vocirten Substitut Friberici anbefohlen wurde. Diese Entscheidung hielt allerdings das Obrigkeitliche Ansehen aufrecht, indessen scheint der Zittauer Rat die Sachlage dennoch nicht ganz erkannt zu haben, wenn er die Vollziehung des Rescripts beschleunigte, bereits den 29. Oktober, einen Freitag zur Einsetzung bestimmte und somit die Angelegenheit beseitigt glaubte. Der Rat musste von seinem Standpunkte aus Berichte die so ungenügend motivierte Weigerung der Großschönauer, den vocirten Friberici als Pfarrsubstitut anzunehmen, als Widersetzlichkeit und Ungehorsam darstellen und mochte gewiss nicht zu ihren Gunsten sich ausgesprochen haben. Das aber die Großschönauer diese Entscheidung, der nun der Ratsbericht aber nicht zugleich eine sorgfältige Untersuchung ihrer Erinnerungen zum Grunde lag, einseitig nennen konnte, dass sie sich dabei nicht beruhigen würden, war ebenso wohl vorauszusehen, als dem Zittauer Rate die unzufriedene Stimmung der Gemeinde nicht verborgen bleiben konnte und alle mögliche Vorsicht hätte empfohlen sein sollen. Die (gewiss mit wenigen Ausnahmen) allgemeine Unzufriedenheit, während dieser Zeit von Übelwollenden geflissentlich unterhalten und der hin und wieder heftig sich aussprechende Unwille wurde durch das Landesherrliche Rescript bis zur höchsten Leidenschaftlichkeit gesteigert, welche endlich das letzte Mittel, die Selbsthilfe ergreifen und Friberici`s Einsetzung mit Gewalt hindern zu müssen glaubte. Der Morgen des 29. Oktobers versammelte frühzeitig die eifrigsten Anhänger des Kandidat Marr, worunter eine große Anzahl Weiber und Kinder, überhaupt meist müßige junge Leute, auf den Kirchhof, entschlossen, die Abgeordneten des Rates und den einzusetzenden Friberici hier zu erwarten und ihnen den Eingang in die Kirche auf jede Weise zu wehren.
Da sie sich der Kirchenschlüssel bemächtigt hatten und bei ihrer Anzahl auf ihre Überlegenheit vertrauen mochten, so wären sie von dem Kirchhofe, auf welchem sie gleichsam gelagert die Kirche bewachten, nur mit Gewalt zu vertreiben gewesen. Auf den Erfolg eines blutigen Kampfes durfte man es nicht ankommen lassen und so konnten die Abgeordneten des Rates, mit Schimpf- und Spottreden empfangen, nur Begütigungen und Zureden, oder als diese fruchtlos waren, Drohungen anwenden, die Tumultulanten zur Ordnung zu verweisen. Alle Bemühungen waren aber vergeblich und die Abgeordneten mussten unverrichteter Sache nach Zittau zurückkehren. Sechs Tage lang blieb die Kirche Tag und Nacht belagert, Niemand wurde eingelassen und die Taufen der Kinder mussten in der Pfarrwohnung geschehen. Auch der sonntägliche Gottesdienst am 31. Oktober durfte nicht in der Kirche gehalten werden. Keine Glocke läutete.
Die andächtige Versammlung musste auf dem Kirchhofe verweilen und der Prediger, ein Zittauer Kandidat von Weibern und Kindern mit dem Geschrei begrüßt: den mögen wir nicht haben, Marren wollen wir haben, hielt seine Predigt von einem der obern Fenster der Pfarrwohnung herab. Wie andächtig auf diese Weise der Gottesdienst sein konnte, wie man mit Kirchenliedern Spöttereien trieb, die Obrigkeit schmähte, den alten Pfarrer Kübel höhnte und des künftigen Amtsgehilfen Friberici spottete und wie sonst leidenschaftliche Rohheit und Zügellosigkeit in Schreien, Toben und Lärmen sich ankündigen mochte, bedarf hier einer besondern Erwähnung nicht, um jene Tage, wo Niemand arbeitete und so Viele in leichtfertigem und mutwilligen Treiben ihren Zweck zu erreichen suchten, als sehr unruhige Tage zu bezeichnen. Mit diesen handgreiflichen Maßregeln konnten indessen die Anhänger des Kandidat Marr, welche man mit dem Namen Marrbrüder belegte, die Sache nicht auf sich beruhen lassen.
Ihr Rechtsanwalt, Georg Heinrich Marsmann aus Budissin, nebst einem gewissen Christoph Lange und andern Großschönauern, wohl nicht ohne Grund im Verdachte, durch mancherlei Ratschläge und Umtriebe den Tumult veranlasst zu haben, wendete sich in Vorstellungen und Klagschriften an den Landesherrn und die Großschönauer selbst gingen über hundert Mann stark nach Budissin und Dresden, um bei den höchsten Behörden den Kandidat Marr zum Pfarrer zu erbitten und durch mancherlei Klagen über den Zittauer Rat irgend eine Art Verteidigung ihres Benehmens zu suchen. Nachdem nun auch der Zittauer Rat gegen die Erklärungen der Großschönauer durch Abgeordnete protestiert und der Oberamtshauptmann zu Budissin unterm 1. und 4. November über die Vorfälle Bericht erstattet hatte, wurde in Folge eines Landesherrlichen Rescripts vom 6. November 1723 eine oberamtliche Kommission nach Großschönau gesendet, welche zuvörderst den Kandidat Friberici am 21. November, den 26. Sonntag nach Trinit. Eine Probepredigt halten ließ. Eine Menge Zuhörer aus Zittau und den benachbarten Dörfern hatten sich eingefunden und vom Zittauer Rate waren die beiden Bürgermeister Dr. Stoll und Hofrat Nesen als Deputierte zugegen. Obgleich aber Friberici`s Predigt den Beifall jedes unbefangenen Zuhörers einärndtete und namentlich der Ungrund des Anführers, dass Friberici seiner schwachen Stimme wegen nicht verstanden werden könne, sich völlig herausstellte, was mehrere Zuhörer aus Zittau eidlich bezeugen mussten, so hätte dennoch diese einzige Predigt Wunder wirken müssen, wenn sie die Gesinnungen der vorurteilsvollen Gegner Friberici`s hätten ändern und die Ungunst in Gunst verkehren sollen. Die Hartnäckigkeit schien zuzunehmen, je fruchtloser die Bemühungen sich zeigten, den Kandidat Marr zum Pfarrer zu erhalten. Die Kommissarien verhandelten Nachmittags auf dem herrschaftlichen Hofe mit der Gemeinde durch die von ihr gewählten Abgeordneten, unter denen ein Christian Schiffner als gewandter Sprecher sich besonders auszeichnete. Sie ließen es an Ermahnungen nicht fehlen; sie stellten der Gemeinde vor, dass es gegen Recht und Billigkeit streiten würde, wenn sie den einmal vocirten Kandidat Friberici, da sie gegen dessen Lehre, Leben und Wandel mit Grunde Nichts zu erinnern wüsste, als Substitut nicht annehmen wollte; es sei demselben auf den Todesfall des bisherigen Pfarrers, welcher sein Amt nicht niedergelegt habe, sondern noch ferner verwalten würde, keine gewisse Hoffnung zur Nachfolge im Amte gemacht worden und er werde das noch ermangelnde Vertrauen durch eine tüchtige Amtsführung gewiss erwerben; sie geben ferner zu bedenken, dass alle unstatthafte Widersetzlichkeit zum gewünschten Ziele nicht führen könne, vielmehr schwere Verantwortung und Bestrafung unabwendbar zur Folge haben würde.
Allein an irgend eine gefährliche Folge der Widersetzlichkeit dachte man wohl nicht, man meinte ein Recht auf Bewährung der Bitte zu haben, da die Obrigkeit ohne irgend einen Nachteil für sich die Bitte der Gemeinde gewähren könne, da die Unterhaltung des Pfarrers der Gemeinde allein obliege und da das Seelenheil so vieler Einwohner, wenn sie einen Pfarrer, den sie nicht verlangen, annehmen müssten, dagegen den Lehrer, zu welchem sie Liebe und Vertrauen hätten, nicht bekämen, wahrhaft gefährdet sei und je größer dieses Recht zu sein schien, desto hartnäckiger glaubte man darauf bestehen zu müssen. Daher schrie die auf dem Hofe versammelte Volksmenge, als die Kommissarien das erwähnte Landesherrliche Rescript vorlesen ließen, unter großem Getümmel: „wir sind nicht zufrieden.“
Die Worte eines Kommissars an die Abgeordneten der Gemeinde sollten wahr werden: „ Es muss euch gehen, wie den Kindern; was die Eltern nicht wollen, dürfen sie nicht bitten und man muss so lange auf die Kinder schlagen, bis sie aufhören von solchen Bitten und so wird es euch auch gehen.“
Es kann allerdings vorausgesetzt werden, dass die aufgeregte Stimmung der Anhänger des Kandidat Marr weit eher sich hätten besänftigen lassen, wenn nicht verschiedene Personen bemüht gewesen wären, die Unzufriedenheit rege zu erhalten, zu neuen Widersetzlichkeiten zu reizen und gleichsam Öl ins Feuer zu gießen. Denn wenn auch wegen Mangel an genauen Nachrichten dieser fremde Einfluss sich nicht mehr genau erkennen lässt; so ist doch unbezweifelt gewiss, dass der oft in Großschönau und zwar bei dem Kirchvater Friedrich Röhle (in Nr.311) sich aufhaltende Advocat Marsmann die Angelegenheit immer verwickelter zu machen suchte und das ihm auch alsdann noch, als ihm vom Oberamtshauptmann angedeutet wurde, binnen zwei Stunden Großschönau zu verlassen, die Gelegenheit nicht fehlte, sich seine zahlenden Klienten zu wirken.
Er ging zuförderst nach Dresden, wohin auf sein Anstiften am 22. November über 200 Großschönauer gleichfalls sich wendeten, um in eigener Person den König und Kurfürst Friedrich August zu bitten, dass ihnen der Kandidat Marr zum Pfarrer gegeben werden möchte. Da dies aus begreifliche Ursachen widerraten wurde, so zerstreuten sie sich nach und nach und nur drei Männer, Hans Adam Pietschmann, Christoph Mai und Tobias Ritter, bleiben in Dresden zurück und ließen es an Bemühungen zu Erreichung ihres Zwecks nicht fehlen. Hierbei unterstützten sie besonders zwei Kommercienkommissare, Johann Georg Kirchenbauer und Johann Gabriel Schott, welche sich auch später bei anderer Gelegenheit als große Feinde des Zittauer Magistrats erwiesen haben.
Durch ihre Beihilfe wurden an alle Minister der höchsten Landesregierung Memoriale übergeben. Doch nicht genug, der Advocat Marsmann und der Kommercienkommissar Schott schrieb bald darauf Briefe an die Gemeinde Großschönau, welche am 27. November daselbst ankamen und wenigstens nicht geeignet waren, zum Frieden zu dienen. Ihr Inhalt ist zwar nicht mehr bekannt, aber nach den vorhandenen Nachrichten schienen von Neuem Hoffnungen angeregt worden zu sein, welche nur zu Bestärkung der Hartnäckigkeit dienen konnte. In dem einen soll der Gemeinde geraten worden sein, dem Kandidat Friderici, weil er noch nicht installiert sei, zuzureden, dass er sich des Beichtsitzens, Trauens und Ausspendens des heiligen Abendmahls enthalten solle. Elias Wenzel und Hans Jähne übernahmen es , diesen Auftrag auszurichten, wurden aber auf Anzeige an den Rat am 30. November ins Stockhaus gesetzt und am 1. Dezember mit der Weisung entlassen, sich künftig nicht mehr in diese Angelegenheit zu mischen. Der Zittauer Rat schickte hierauf den Stadtschreiber Dr. Hoffmann mit einem Berichte nach Dresden, worin die Widerspenstigkeit der Großschönauer mit grellen Farben geschildert worden sein mag. Denn der Rat erlangte nicht nur die Aushändigung aller von der Gemeinde in der geheimen Kanzlei übergebenen Schriften, sondern auch in Folge derselben, dass die von einer abermals nach Großschönau abgeordneten oberamtlichen Kommission zu bewerkstelligende Installation des Kandidat Friderici, als Pfarrsubstitut, unabänderlich auf den 5. Dezember den zweiten Adventsonntag 1723 angesetzt wurde. Um allen möglichen Meutereien mit Gewalt begegnen zu können, wurde an diesem Tage die in Zittau garnifonierende Infanterie, zwei Kompanien stark, nach Großschönau geordert und während des vormittäglichen Gottesdienstes vor die Kirche postiert.
Außer den oberamtlichen Kommissarien waren sämtliche Ratsherren aus Zittau zugegen und aus der Umgegend hatten sich mehrere Personen eingefunden, deren zahl gewiss noch größer gewesen sein würde, wenn nicht die üble Witterung an diesem Tage viele abgehalten hätte. Die Einwohner selbst, über dem durch die Anwesenheit des Militärs doch etwas eingeschüchtert, fühlten sich aus begreiflichen Ursachen nicht geneigt, der Feierlichkeit beizuwohnen und kamen außer den Ortsgerichten nur in geringer Anzahl in die Kirche. Nach dem nun der Gottesdienst in gewöhnlicher Weise begonnen hatte und die Einsetzung des Pfarramtsgehilfen durch den Zittauer Rat geschehen war, hielt Friderici seine Anzugspredigt, worin er zeigte, dass ein Lehrer der Kirche einen rechtmäßigen Beruf haben und seinen Zuhörern die heilsame Lehre vortragen müsse, dabei seine anvertrauten Kirchkinder versicherte, sie in der heilsamen Lehre, seinem Berufe gemäß, zu unterweisen und sie freundlich ermahnte, ihrer schuldigen Pflicht willig nachzuleben.
Mit dieser Einsetzung war aber keineswegs Ruhe und Ordnung zurückgekehrt. Die Untersuchung und Strafe, welche die Marrpartei zu Aufrechthaltung des mehr als einmal verletzten obrigkeitlichen Ansehens und zu Versöhnung der beleidigten Gerechtigkeit nun unabwendbar treffen musste, führte nicht zu der Überzeugung, in dem Verlangen und wie man seinen Zweck erreichen wollte, Unrecht gehabt zu haben und der Unmut über verfehlte Bestrebungen wurde nun durch das Gegenwirken einer andern jetzt mehr und mehr hervortretenden Partei eher vermehrt, als vermindert. Diese Partei bildeten der Richter und die Gerichtspersonen mit ihrem Anhange. Sie hätte, da sie auf die Seite der Obrigkeit trat, folglich ein starkes Gegengewicht zu bilden im Stande war, bei redlichem Streben die Ausbrüche roher Leidenschaftlichkeit wohl hindern können. Sie zog es aber anfänglich vor, mehr im verborgenen zu wirken und obgleich sich nicht mehr bestimmen lässt, mit welchem Rechte oder Unrechte sie von der Marrpartei beschuldigt wurde, durch Aufhetzereien, Verleumdungen und falsche Anklagen die Angelegenheit verworrener gemacht und ihre Unruhen befördert zu haben, so geht dennoch aus manchen einzelnen Umständen hervor, dass bei ihrem Wirken nicht immer die lautersten Absichten zum Grunde gelegen haben mögen.
Die Anwesenheit des Militärs, welches bei den f. g. Marrbrüdern Sonntags im Niederdorfe , Montags im Mitteldorfe und Dienstags im Oberdorfe einquartiert wurde und mit Essen und Trunk, so wie mit einer Geldauslösung versehen werden musste, hatte wenigstens so viel bewirkt, Friderici`s Gegner nachgiebiger zu stimmen und sie erklärten durch ihre Abgeordneten, bei dem Vorbescheide am Montage, den 6. Dezember vor den Kommissarien, dass sie den neuen Pfarrer völlig annehmen wollten, baten aber, dass der Kandidat Marr als zweiter Prediger eingesetzt werden möchte. Abgesehen davon, dass bei damaliger Sachlage die Einsetzung des Kandidat Marr als zweiten Pfarrers zu mancherlei Unannehmlichkeiten hätte führen müssen, konnte diese Bitte schon darum nicht gewährt werden, weil die Gegenpartei eine ehrenrührige Klage gegen Marren erhoben hatte, die gegründet oder ungegründet die Berufung zum Großschönauer Pfarramte widerraten musste. Marr durfte nun Nichts mehr für sich hoffen, er verließ daher Großschönau, wendete sich ins Dessauische und soll zur Zeit des Baierschen Erbfolgekrieges daselbst in hohem Alter noch gelebt haben. Weiter ist von ihm nichts bekannt.
Während auf diese Weise die Marrpartei ihren Zweck vergebens verfolgte, waren die drei in Dresden noch anwesenden Abgeordneten, Pietschmann, Mai und Ritter, nicht glücklicher. Zwar war es ihnen gelungen, dem Könige und Kurfürsten Friedrich August ein Memorial, welches eine Darstellung aller Vorfälle enthielt, persönlich zu übergeben; sie waren gnädig aufgenommen worden und der König hatte ihnen Erfüllung ihrer Bitte versprochen. Unfehlbar würden sie auch, wenn sie gleich anfangs vor den König hätten gehen können, ihren Zweck erreicht haben. Jetzt aber konnte ihnen diese gnädige Willensstimmung nichts mehr helfen. In dem geheimen Kabinet, wohin der König sie wies, wurden sie ungnädiger aufgenommen und mit ihrem Gesuche gradezu abgewiesen.
Sie kehrten daher noch vor den Weihnachtsfeiertagen unverrichteter Sache nach Großschönau zurück. Das Memorial selbst wurde mit einem harten Spruche dem Zittauer Rate übersendet, was Schärfung der Untersuchung und härtere Strafe bewirkte. In Folge der Untersuchung, welche die Kommissarien eingeleitet hatten und der Zittauer Rat fortsetzte, fanden nun viele Verhaftungen statt. Dies Schicksal hatten am 6. Dezember: Christian Schiffner, welcher sich der Angelegenheit besonders tätig angenommen hatte, Hans Chph. Wäntig, Geo. Vogt, Daniel Wichmann und seine Mutter, die f. g. Stärkefrau, Hans Michel mit seiner Frau und David Engelmann.
In dem selben Tage wurde auch der Advokat Marsmann in den Budissinischen Schlossturm gefangen gesetzt. Am 7. Dezember wurden die Syndici, oder Synre, welche im Namen der Marrpartei verhandelten, in Haft genommen, nämlich:Hans Jähne, David Schiffner, Elias Wenzel, Chph. Würfel, Dav. Friedrich und Chph. Hänsch, welcher aber den folgenden Tag auf Fürbitte loskam.
Martin Hänsch, anfangs bei diesen Vorfällen viel beteiligt, befreite sich vom Arreste dadurch, dass er sein Syndikat noch zeitig genug abgab. Die Gerichtspersonen ritten im Dorfe herum und stellten Haussuchungen an. Alle diese Angelegenheiten betreffenden Papiere wurden dem Rat überliefert. Am 09. Dezember kam Hans Weickerts Frau, eine der eifrigsten Anhängerinnen des Kandita Marr und am 11. Dezember Chph. Weickert in Gefängnis. Der Kirchvater Friedrich Göhle nebst seiner Frau wurde am 16. Dezember gefangen gesetzt, kam zwar am folgenden Tage wieder los, musste aber Strafgeld zahlen und wurde seines Amtes entsetzt.
Auf die Fürbitten, welche häufig beim Rate eingingen, erhielten die Arrestanten, die Stärkefrau und ihr Sohn ausgenommen, am 13. Dezember ein leidlicheres Gefängnis und kamen nach und nach gegen das Versprechen , sich auf Verlangen wieder zu stellen und in dieser Sache nichts zu unternehmen, wieder in Freiheit. Die Stärkefrau und ihr Sohn wurden am 18. Dezember vom Zittauischen Grund und Boden verwiesen. Der Gang der Untersuchung lässt sich ohne die Akte nicht darstellen. Indes dürfte dies nicht einmal nötig sein, um den Eindruck zu bezeichnen, welchen die Untersuchung und Strafe bewirkte. So ungern das Gefängnis ertragen wurde und so wenig vielleicht einzelne von der Marrpartei jetzt noch geneigt sein mochten, ihr Verfahren zu rechtfertigen, so glaubten sie doch im Allgemeinen für eine Sache leiden zu müssen, welche nach ihren Ansichten das Recht auf ihrer Seite habe.
Die Überzeugung davon brachte in die Stimmung der Gefangenen eine Art Ergebung, welche ein gutes Gewissen zu haben pflegt, ohne welche, wie die Nachrichten melden, die Arrestanten doch wohl nicht zu hochlicher Verwunderung der Stockdiener fleißig gesungen und gebetet hätten.
Unter den einzelnen Gefangenen wurde Christian Schiffner als ein Hauptanstifter der Unruhen betrachtet. Die Nachrichten geben darüber keine hinlängliche Auskunft. Allerdings mag er von Schuld nicht freizusprechen sein; er führte gewöhnlich das Wort seiner Partei, man fand bei ihm mancherlei die Sache betreffende Schriften, die Appellationen und dergleichen; aber überall trat er mit einer Bestimmtheit in Wort und Besinnung auf, dass, wie auch die Verhöre vom 8. und 13. Dezember auswiesen, wenig auf ihn gebracht werden konnte und wahrscheinlich hatte er mehr die Meinung der Partei, die ihn zum Wortführer wählte, auszusprechen gesucht, als seine eigene. Für diese Teilnahme sollte er noch mehr büßen. Am 3. Januar 1724 wurden Pietschmann, Mai und Ritter, welche in Dresden gewesen waren und nach ihrer Zurückkunft sich beim Zittauer Rate für die Befreiung des immer noch in Budissin gefangen gehaltenen Chph. Lange verwendet hatten, nach Zittau beschieden und in Haft gebracht. Ihre Aussagen müssen auch Schiffnern Mancherlei aufgebürdet haben, denn er wurde am 21. Januar verhaftet, geschlossen nach Zittau gebracht und nebst den übrigen in hartem Gefängnisse gehalten. Am 27. Januar wurde er in Folge eines Landesherrlichen Rescripts kreuzweise geschlossen nach Budissin transportiert, wo er im Schlossturme als ein Aufhetzer, Verführer und Aufrührer der ganzen Gemeinde vom 28. Januar bis 11. Februar einen vierzehntägigen Arrest aushalten musste und dann von dem Oberamtsvicekanzler mit der Weisung, bei härterer Strafe, Festungsbau oder gar Lebens- und Leibesstrafe nicht mehr dergleichen vorzunehmen, entlassen wurde. Am 31. Januar kam auch Chph. Lange und einige Wochen später der Advokat Marsmann wieder in Freiheit. Desgleichen wurden auch Pietschmann, Mai und Ritter, welche die letzten Tage noch eine sehr harte Gefangenschaft erdulden mussten, am 1. Februar auf vielfältigen Bitten ihrer Freunde gegen Bürgschaft freigelassen. Indes wurde der Zustand allgemeiner Aufregung von Tag zu Tag gefährlicher. Wenn auch die Marrpartei jetzt nicht mehr daran dachte, ihr vermeintliches Recht geltend zu machen; so schien ihr doch die Lage, in welche sie durch eine langwierige Untersuchung und Strafe gebracht wurden, nach und nach unerträglich zu werden. Furcht, die persönliche Sicherheit gefährdet zu sehen, Sorge um die Gefangenen, so wie Verleumdungen, Angebereien, Hohn und Spott, dergleichen die Marrpartei früher an Manchen, die nicht ihrer Meinung waren, verübt hatte, und woran es jetzt die Gegenpartei wohl auch nicht fehlen lassen mochte, dies Alles bewirkte eine unbehagliche Stimmung und vergrößerte den Unmut, der sich jetzt ohne Gefahr nicht einmal in Worten aussprechen durfte. Um sich nun von dem Drucke dieser Lage zu befreien, lies sich Hans Christian Göhle zuerst auf der Festung Königstein als Soldat anwerben. Als Soldat stand er nicht mehr unter der Gerichtsbarkeit des Zittauischen Rates, durfte während der Urlaubszeit ungehindert in Großschönau sich aufhalten und konnte sich mancher f. g. Soldatenfreiheiten bedienen. Diesem Beispiel folgten bald viele Andere nach, namentlich: Heinrich Mönch, Chph. Rudolph, Daniel Schiffner, welche schon früher Soldaten auf dem Königstein gewesen waren, Freidrich Zeidler und sein Sohn, Hans Chr. Pietschmann, David Marr, Chph. Lange, Dav. Häbler, Dav. Engelmann, Chr. Schiffner, Elias Riedel, Chr. Rudolph, Heinrich Olbrich, Gfr. Schlesier, Hans Geo. Göhle, Friedrich Schiffner u. a. m.
Auch Chph. Linke, welcher sich in Großschönau nicht sicher glaubte und deshalb ausgetreten war, sowie der verwiesene Daniel Wichmann konnte als Königsteiner Soldat ungehindert in Großschönau bleiben. Das sich auf diese Weise die meisten Teilnehmer an den vorgefallenen Unruhen der Gerichtsbarkeit des Zittauer Rates, folglich aller Untersuchung und Strafe für ihr strafbares Beginnen entzogen, dass sie nun auf ihre Freiheit sich stützend ungeahndet Mutwillen ausübten und durch ihren ungehorsamen Trotz, welcher allen obrigkeitlichen Anordnungen Hohn sprach, die Herstellung der Ruhe in der Gemeinde, wenn nicht unmöglich, doch je länger je mehr verzögerten , konnte dem Zittauer Rate nicht gleichgültig sein. Aber leider schien das nicht helfen zu können, was helfen sollte. Der Rat wollte mit der Strenge der Gesetze die Unruhen dämpfen. Dies war zu größten Teile schon dadurch, dass die meisten Anhänger der Marrpartei als Soldaten den Zittauer Rat nicht mehr für ihre richtende und strafende Obrigkeit erkannten, sehr erschwert, wo nicht unmöglich gemacht und wenn die Gerechtigkeit einmal streng gehandhabt werden soll; so hätte auch das Verfahren, welches der Richter und die Gerichte gegen die Marrpartei anwenden zu müssen glaubten, eine strengere Beurteilung verdient. Dass man in der Meinung, sich gegen die Obrigkeit gehorsam zu erweisen, Alle, welche etwa bisher der Strafe noch entgangen waren, geflissentlich ausspionierte und angab, dass jede freie Äußerung, jede Tat dem Zittauer Rate und nicht immer mitstrengster Wahrheit hinterbracht wurde, dass der Rat diese Angebereien begünstigte und die Folge derselben oft ein strenges Verfahren einleitete, musste die Marrpartei eben so erbittern, als zu neuen Ordnungswidrigkeiten anzeigen. Die gegenseitigen Reibungen dauerten fort und wohin diese Unruhen endlich führen würden, war nicht abzusehen. Indes konnte es so nicht bleiben und bald zeigte sich in der Not ein Helfer. Der Generalleutnant von Knau, Kommandant der Festung Königstein, hatte der Festungssoldaten wegen genug Veranlassung, sich der Sache anzunehmen. Es musste für die endlich Entscheidung günstig sein, dass der Kommandant die Sache von einem anderen Standpunkte aus betrachten konnte und über dem wirklich einige Ursache hatte, mit dem Verfahren gegen seine Soldaten unzufrieden zu sein. Der Zittauer Rat hatte sich auf alle mögliche Weise bemüht, Chph. Langen, ebenfalls ein Haupt unter den Rebellen, in seine Gewalt zu bekommen. Auf eine etwas freie Äußerung hin sollte Lange, kaum dem Gefängnisse entronnen, am 5. Februar 1724 auf`s neue arretiert werden. Der Rat schickte deshalb die Gerichtsdiener mit einem großen Hunde nach Großschönau. Lange entkam durch die Flucht, wurde auch durch Steckbriefe nicht erreicht, ging auf die Festung Königstein unter die Soldaten und kehrte mit Urlaub nach Großschönau zurück. Hier wurde er am 22. März abermals gefangen genommen und geschlossen in den Kretscham geführt, wo er den vom Zittauer Rate nach Großschönau beorderten Stadtsoldaten übergeben werden sollte. Ehe aber diese ankamen, hatten Mut, Entschlossenheit und eine List Langen befreit und die schnell versammelten Soldaten geleiteten ihn bis Rumburg, von wo aus er glücklich auf den Königstein gelangte. Auf Requisition des Zittauer Rates wurden nun am 24. März 21 Garnisonsoldaten und ein Offizier nach Großschönau kommandiert, die daselbst befindlichen Soldaten zu arretieren. Da man diese zeitig genug davon benachrichtigte, so konnten nur fünf Mann ( Hans Chr. Göhle, Hans Ad. Pietschmann, David Häbler, Chr. Rudolph und David Engelmann) auf die Hauptwache nach Zittau gebracht werden. Um vielleicht diese Verhaftung zu rechtfertigen, berichtete man den Kommandanten, die Soldaten hätten bei Langes Befreiung im Kretscham übel gehauset und Alles, Fenster, Ofen, Tische, Stühle, Bänke u. f. w. zertrümmert. Das sich diese Beschuldigung nachher als gänzlich unwahr erwies, war den Soldaten von großem Vorteile. Der Kommandant von Knau schickte am 28. März ein Kommando ab, die verhafteten Soldaten abzuholen; sie wurden demselbst aber erst am 2. April übergeben, dann auf den Königstein und zuletzt nach Dresden gebracht. Unterdes hatte der Zittauer Rat auf Aussage der Gerichten in einem Berichte nach Dresden heftige Beschwerde über die Soldaten geführt, sie wären die gottlosesten Leute, welche in der Gemeinde Rebellion anrichteten; die Gemeinde hielte es mit ihnen; sie hätten die härteste Strafe verdient und wenn dem Unwesen nicht in kurzer Zeit gesteuert werden könnte, so würde noch das größte Unglück entstehen u. f. w.
Schon hatte man beschlossen, zwei Kompanien Reuterei auf Erekution nach Großschönau zu beordern, als der Kommandant von Knau noch zeitig genug in Dresden eintraf, um den Abgang des Militärs zu hindern. Unstreitig war Milde einer Übel ärgermachenden Strenge vorzuziehen und obgleich die Anzahl Großschönauer, Männer und Jünglinge, welche sich zu Festungssoldaten anwerben ließen, immer größer wurde und zuletzt bis auf 500 Mann stieg, so mussten doch endlich die Gründe, welche den Kommandanten von Knau bewogen, einem milden Systeme zu folgen, den Zittauer Rat zu gleicher Milde geneigt machen. Bereits am 9. April 1724 ließ der Rat der Gemeinde erklären, dass nun alle Untersuchung ein Ende habe, Niemandem also wegen des Vergangenen irgend eine weitere Verhaftung und Strafe bevorstehen solle; wegen der Soldaten, welche Langen befreit hätten, würde aber der Ausgang der Untersuchung noch entscheiden, welche Strafe eintreten würde. Übrigens wurden alle freundlichst ermahnt, zur Ruhe und Ordnung und zum Gehorsam gegen den rat zurückzukehren. So lange aber noch Großschönauer als Festungssoldaten dienten, war an eine völlige Herstellung der Ruhe nicht zu denken. Sehr viele hatten die militärische Freiheit lieb gewonnen und es mag wohl Manchem geratener erschienen sein, den Verfolgungen und namentlich den Spöttereien, welchen die Marrpartei immer noch ausgesetzt war, mit soldatischer Mutwilligkeit zu begegnen, als solche in geduldigem Gehorsam gegen den Zittauer Rat zu ertragen. Während nun auf diese Weise, da es beiden Parteien nie an Gelegenheit fehlte, einander zu reizen, die unruhige Stimmung anhielt, hatten mehrere Vorstellungen, auch von Seiten einiger Kommerzenkommissarien das Gefahrvolle dieses fortdauernden Zustandes der Dinge zu zeigen gesucht, indem man besonders darauf aufmerksam machte, dass Handel und Gewerbstätigkeit leide und das endlich durch die Unzufriedenen die Damastmanufaktur ins Ausland verbreitet werden könnte. Diese Vorstellungen verdienten alle Berücksichtigung und wenn anders zu hoffen stand, dass die Zeit nach und nach die Leidenschaftlichkeit mildern werde; so konnte eine allgemeine Amnestie und eine neue Überweisung der Soldaten unter Zittauische Botmäßigkeit als das geeignetste Mittel, dem Feuer die Nahrung zu entziehen, betrachtet werden. Nachdem nun die Untersuchung gegen die gefangenen Soldaten, welche nur Chph. Lange`s und Hans Ad. Pietschmanns Bestrafung zur Folge gehabt zu haben scheint, beendigt war und auf andere Weise die Ruhe nicht herzustellen schien, verfügte sich der Kommandant von Knau selbst am 4. September 1724 mit einem Kommando Königsteiner Soldaten nach Großschönau, und übergab am folgenden Tage die Großschönauer Soldaten, nachdem er sie ihres Eides entbunden hatte, dem Zittauer rate zu neuer Untertänigkeit und treuem Gehorsam. Ferner ermahnte er sie zu gleichen Gehorsam gegen ihren Pfarrer Friderici und das sie sich wieder ihrer Nahrung wieder zuwenden sollten und fügte die bestimmte Erklärung bei, dass der König, ihr Landesherr, jeden sofortigen Ungehorsam und jede neue Ordnungswidrigkeit nachdrücklich ahnden werde. Obgleich fortwährend, so lange Friderici in Großschönau Pfarrer war, in der Gemeinde eine Verstimmung blieb, so sind doch von nun an keine aufrührerischen Bewegungen mehr bekannt.
Wenn aus dieser nach den vorhandenen nachrichten gegebenen Darstellung sich folgern ließe, dass der Zittauer Rat in Beurteilung dessen, was die Marrpartei zu Erreichung ihres Zweckes vornehmen zu müssen glaubte, zu streng gewesen sei und eben deshalb auch zu hart gestraft habe, wenn ferner nicht abzuleugnen sein möchte, dass die Gegenpartei zum Nachteile der Marrpartei wirkte und durch Verleumdungen und Lügen mittelbar und unmittelbar die Unruhen beförderte, und wenn auch endlich zu der gleichzeitig angesprochenen Behauptung, dass in diesen Geschichten der Zittauer Rat und die ortsgerichten zu Großschönau Herodes Gerechtigkeit geübt, nach Pilatus Wahrheit gesprochen und mit Judas Treuherzigkeit gehandelt haben, nur einiger Grund vorhanden gewesen sein sollte; so hat die Marrpartei dennoch alles Ungemach, was in dieser zeit sie treffen mochte, schon um Friderici willen nicht unverdient getroffen. Friderici hatte in dieser unruhigen Zeit ebenfalls eine sehr unruhige Amtsführung. Er wurde fortwährend als der Gemeinde aufgedrungen betrachtet und musste es entgelten, dass er der Mann nicht wahr, den so viele an seiner Stelle wünschten. Er selbst schreibt im Wittgendorfer Kirchenbuche: „ Was mir darauf ( nämlich nach seinem Amtsantritte ) von den bösen Leuten vor Verdruss und Drangsal die Zeit daher angetan worden, ist mit keiner Feder zu beschreiben.“ Worin diese Drangsale bestanden, wissen wir nicht mehr; wie erfinderisch aber boshafte Zügellosigkeit und Rohheit zu sein pflegt, haben auch andere Orte in traurigen Beispielen gezeigt.
Wenn Friderici aber auch die Achtung vieler und nicht der schlechteren Gemeindemitglieder wirklich verdiente und genoss, wenn ihm die Gunstbezeugungen derselben sein Leiden, wie er schreibt, „gar erträglich“ machten; so konnte er während seiner Amtsführung in Großschönau dennoch nicht so, wie er wünschen mochte, das Vertrauen der Gemeinde erwerben, ohne welches die Amtsführung eines Pfarrers und die eigentliche Seelsorge alles glücklichen Erfolges entbehren muss. Es zeigt sich dies, als der Pfarrer Kübel gestorben war. Vielleicht war es eine Hauptbedingung zur Herstellung der Ruhe gewesen, dass Friderici, sobald der Pfarrer Kübel sterben würde, an einen anderen Ort versetzt werden sollte und als nun dieser Fall eintrat, suchte die Gemeinde darum an. Das von einer hohen Kommission bestellte Interimsratskollegium zu Zittau gewährte diese Bitte gern und so zogen, zu großer Freude der Gemeinde, Friderici am 25. November 1729 Mittags um 12 Uhr ab als der Pfarrer nach Wittgendorf und der zeitherige Pfarrer in Wittgendorf M. Hellwig an demselben Tage Nachmittags um 3 Uhr als Pfarrer in Großschönau an, nachdem sie beide am 19. Sonntag nach Trinitatis ihre Probepredigten gehalten hatten.
Im Jahre 1725 wurde Friderici Magister. Wahrscheinlich hatte man es ihm zu einem Vorwurfe seiner Unwissenheit gemacht, dass er es nicht war. Als Kübel nach Zittau gezogen war und Friderici selbst die Pfarrwirtschaft übernehmen musste, verheiratete er sich am 19. November 1726 mit der jüngsten Tochter Zacharias Steinels, Pfarrers in Spremberg, Dorothea Elisabet Steinel, welche ihm 6 Kinder gebar. Die im Jahr 1729 im Oktober geborne Tochter, Erdmuth Dorothea Friderici, wurde im Jahr 1746 an den Pfarrer zu hirschfelde, Joh. Chph. Schneider, verheiratet. Friderici selbst starb am 28. Januar 1761. Außer seiner in Großschönau gehaltenen Umzugspredigt hat er Nichts drucken lassen.
13) M. Johann Gottlob Hellwig
Auf Friderici`s traurige Amtsführung folgte nun eine ruhige und wenn von der Liebe und Hochachtung, welche Hellwigen allgemein zu Teil wurde, mit Recht darauf zu schließen ist, auch eine gesegnete. Hatte er schon das Vertrauen seiner Gemeinde für sich; so wusste er es auch in vollkommenden Maße zu verdienen. Dafür spricht noch das gute Andenken an ihn, welches von den Vätern auf Kinder und Enkel übergegangen ist. Hellwig war ein Zittauer und seinem Vater, dem Seilermeister Joh. Georg Hellwig, von Annen Rosinen Ulrich am 3. Juni 1689 geboren. Seit 1701 besuchte er das Gymnasium seiner Vaterstadt und begab sich tüchtig vorbereitet 1711 auf die Universität zu Wittenberg. Hier wurde er 1713 Magister und kehrte darauf nach Zittau zurück. Im Jahre 1721 wählte ihn der Rat zum Adjunkt in Lückendorf und bald nachher zum Pfarrer nach Wittgendorf. Am 1. Adventsonntage 1729 hielt er in Großschönau seine Umzugspredigt. Gedruckt sind von ihm einige kleine Gelegenheitsschriften. Proben seiner lateinischen Verskunst hat er im Großschönauer Kirchenbuche niedergelegt. Am 21. September 1721 verheiratete er sich mit Sophien Elisabet, einer Tochter des Pastors Primar. M. Joh. Ernst Herzog zu Zittau, welche am 22. Januar 1734 als Wöcherin im 41. Jahre ihres Alters starb. Von ihren Kindern verheiratete sich die älteste Tochter, Christiane Friderike Hellwig, im Jahr 1740 an den damaligen Pfarrer zu Türchau ( 1773 als Archidiakon zu Zittau verstorbenen) M. Chr.Ephraim Ludwig und wurde eine Stammmutter der Ludwigschen Familie. Eine zweite Tochter, Christiane Rahel Hellwig war die Gattin M. Chr. Ernst Mosers, Pfarrers zu Jonsdorf und nochmals zu Eibau.
Am 7. Juni1735 verheiratete sich M.Hellwig zum zweiten Male mit Julianen Magdalenen, einer Tochter M.Gfr. Hoffmanns, Rektors am Zittauischen Gymnasio, welche im September 1785 starb. Sein Tod erfolgte am 16. November 1757 im 69sten Lebensjahre. Sein Amtsnachfolger war sein einziger Sohn.
14) M. Karl Gotthelf Hellwig
Die erste Ehegattin seines Vaters gebar ihn am Trinitatsfeste, den 4. Juni 1730. Nachdem er sich in Zittau seit 1744 unter Gerlach, Bucher, Straupitz und Grünwald und in Leipzig seit 1750 unter Wolle, Crusius, Bosseck, Ernesti, Winkler u. a. den Wissenschaften gewidmet hatte und 1755 Magister geworden war, kehrte er nach Zittau zurück, wo er das Unglück hatte, beim Bombardement der Stadt am 23. Juli 1757 alle seine Habseligkeiten zu verlieren. Nach seines Vaters Tode wurde er zum Amtsnachfolger erwählt; er ließ sich am 21. Februar 1758 in Dresden ordinieren und hielt am Sonntage Laetare d. J. seine Anzugspredigt.
Er verwaltete sein Amt im Geiste seines Vaters und ob er gleich nicht selten einen strengen Amtseifer blicken ließ, so stand er dennoch bei männiglich in hoher Achtung. Auch als Prediger war er beliebt. Ohne seinen Namen gab er im Jahr 1761 Predigtauszüge heraus. Das Glück, welches seine Amtsführung auszeichnete, ward ihm aber in seinem Familienleben nicht im gleichen Maße zu Teil.
Wie sein Vater, war auch er zweimal verheiratet, zuerst seit dem 28. November 1758 mit Gottlieben Margarethen Tugendreich, des Diakons und wendischen Predigers zu Löbau, Johann Hobians jüngster Tochter, welche er aber bereits am 26. April 1766 im 26sten Jahre ihres Alters durch den Tod verlor, und dann seit dem 19. Juli 1771 mit Amalien Tugendreich, Karl Friedrich Gössels, Kantors und vierten Kollegen am Zittauischen Gymnasio älteste Tochter, welche ihn überlebte und sich im Jahre 1798 mit dem Pfarrer zu Rennersdorf, Chr. Gottlieb Frohberger wieder verehelichte.
Von den Kindern aus seiner ersten Ehe wurde die älteste Tochter, Gottliebe Karoline Tugendreich, die Ehegattin Gottlieb Benjamin Menzels, Schulmeisters zu Hainewalde.
Die unglückliche Ehe, in welcher seine jüngste Tochter, Wilhelmine Therese seit dem 10. September 1793 mit einem gewissen Gottlob Würfel, einem Sohne des Kirchvaters Gottlob Würfels, lebte, verursachte dem Vater vielen Kummer, aber noch größeres Herzeleid brachte ihm der Lebenswandel seines einzigen Sohnes, Karl Gotthelf, welcher, geboren am 24. Januar 1766, als Schüler des Zittauischen Gymnasiums zu den schönsten Hoffnungen berechtigte, aber auf der Universität, wo er noch die Magisterwürde erlangte, und nach seiner Rückkehr durch Trunk und ausschweifendes leben sich gänzlich unfähig machte, ein geistliches Amt zu verwalten.
Die Mittel, welche der tiefgebeugte Vater anwendete, den Sohn zu bessern, waren fruchtlos. Ohne bestimmen zu wollen, wie nach etwa auggestellten Bedingungen die Ereignisse haben eintreten müssen oder können, möchte doch in Betrachtung , dass hier die Erfüllung der Vaterhoffnung, die Nachfolge des Sohnes im Amte, ganz andere, als die wirklich eingetretenen Ereignisse zur Folge gehabt hätte, nicht zu verkennen sein, dass auch der Einzelne in seiner Stellung beitrage, mittelbar oder unmittelbar den Gang der Ereignisse vorzubereiten. Es sei dem Leser überlassen, sich weiter zu denken, wie ganz anders die Geschichte der folgenden Jahre sich gestaltet hätte, wie Vieles nicht geschehen wäre, was nun der Gemeinde zur Unehre gereicht, wenn der Sohn dem Vater im Amte hätte nachfolgen können.
Dass der Sohn seinen Lebenszweck gänzlich verfehlte, war auf die folgenden Begebenheiten von unverkennbarem Einflusse, wenn auch der innere Zusammenhang der Ereignisse andere Ursachen nachweiset. Noch lebt der Sohn bei dem Enkel seiner Schwester, dem Schulmeister Helbig in Hainewalde. Der Vater starb am 6. Februar 1795 im 65sten Lebensjahre. Einige Wochen vor seinem Tode erhielt er einen Amtsgehilfen. Dieser war
15) M. Christian Ehrenfried Tzschaschel,
ein Zittauer und geboren am 3. November 1757. Seine Eltern waren Johann Grf. Tzschaschel, Tuchmachermeister und Ratsfreund und Christiane Dorothea Bergmann, eine Schwester des Bürgermeisters Dr. Bergmanns.
Bei der Armut seiner Eltern konnte er erst spät daran denken, sich dem Wissenschaften zu widmen. Er studierte zu Zittau und seit 1782 auf der Universität zu Wittenberg unter Schröckh, Reinhard, Tittmann u. a.
Im Jahre 1786 kehrte er nach Zittau zurück und erhielt, nachdem er mehrere Jahre einer Sammelschule vorgestanden hatte, am 10. November 1794 die Bocation als Pfarrsubstitut nach Großschönau, wo er als solcher am ersten Adventsonntage sein Amt antrat und bald bei einem Teile der Gemeinde in solche Gunst sich setzte, dass man ihm ein Magisterdiplom kaufte.
Den Wunsch seiner Freunde aber, dass er zu Hellwigs Amtsnachfolger erwählt werden möchte, fand der Zittauer Rat zu gewähren sehr bedenklich, weil Tzschaschel nicht geeignet schien, ein so vielbeschäftigendes Pfarramt besonders in Rücksicht der Seelsorge tüchtig verwalten zu können. Dadurch nun, dass der Rat mit den Wünschen der Gemeinde in Gegensatz trat, wurden die merkwürdigen Streitigkeiten veranlasst, welche die letzten sechs Jahre des 18. Jahrhunderts sehr unruhig machten und für die religiös-sittliche Bildung fast noch verderblicher waren, als die Unruhen zu Friderici`s Zeit. So merkwürdig diese Ereignisse an sich sein mögen, so wenig sieht sich der Verfasser im Stande, in einer Treuen Darstellung dem Leser den Standpunkt zu bezeichnen, von welchem aus ein unparteiliches Urteil möglich ist. Noch schien es zu früh, ohne Rücksicht auf Personen und Verhältnisse die Wahrheit zu schreiben, wenigstens fand man die Mitteilung der nötigen Materialien bedenklich und so können nach mündlicher Überlieferung und einigen gleichzeitigen Nachrichten, welche aber, da sie gewöhnlich die Farbe der Parteien tragen, sehr vorsichtig zu gebrauchen sind, hier nur wenige die Geschichte charakterisierende Bemerkungen niedergelegt werden, welche ihre Bestätigung von einem der Sachen kundiger Manne erwarten.
Es ist nicht selten, dass ein Mann, welchem auf ein dunkles Gefühl hin die Volksgunst sich zugewendet hat, gerade dann in der Gunst höher steigt, wenn eine entgegengesetzte Meinung sich geltend machen will. Dieser Fall trat damals ein. M. Tzschaschel gewann in den Augen seiner Freunde und zahlreichen Freundinnen um so mehr, je weniger er vom Zittauer Rate begünstiget zu werden schien und der Gegensatz, welcher sich hieraus zwischen dem Stadtrate und der Gemeinde bildete, hätte zu keiner anderen Zeit schroffer hervortreten können, als damals, wo eben die Verhandlungen wegen einer neuen Damastweberordnung eine Spannung erzeugt hatten, in welcher alle Maasregeln des Magistrats mit höchstem Misstrauen betrachtet wurden. So konnte es nicht fehlen, dass man voraussetzte, der Rat wolle M. Tzschascheln nur deshalb nicht zum Pfarrer nach Großschönau wählen, weil es die Gemeinde wünsche und nur in dieser schlimmen Voraussetzung war eine Missbilligung der neuen Pfarrwahl möglich. Der Magistrat glaubte nämlich durch eine Versetzung der Personen den Bedürfnissen auf die geeignetste Weise abhelfen zu können und wählte daher am 29. Mai 1795 M. Tzschascheln, welcher ein weniger umfangreiches Pfarramt besser zu führen im Stande war, zum Pfarrer nach Jonsdorf und den zeithörigen Pfarrer in Jonsdorf, M. Christ. Adolph Pescheck, nach Großschönau. M. Tzschaschel hielt am Trinitatsfeste 1795 seine Abzugspredigt und am ersten Sonntage nach Trinit. Seine Antrittspredigt.
Von Jonsdorf wurde er, nachdem er am 5. September 1813 die Abschiedspredigt gehalten hatte, nach Türchau versetzt, wo er am 21. Mai 1832 entschlief. In der Ehe lebte er seit dem 10 Januar 1797 mit Johannen Christianen Elisabet, einer Tochter des Ordinarius Sternberg in Görlitz, welche ihm den jetzigen Schulmeister und Gerichtsschreiber zu Niederoderwitz, Hr. Ernst Fürchtegott Tzschaschel und Fr. Christiane Auguste, Gattin des Herrn Kantor Gäbler in Radmeritz, gebar, aber bereits am 27. Oktober 1799 starb und dann seit 1800 mit Sophien Henrietten Hünigen, der Wittwe des Past. Tannenberg zu Hirschfelde, welche am 4. Januar 1832 starb.
16) M.Christian Adolph Pescheck
Wenn die Wahl dieses würdigen Mannes zum Pfarrer nach Großschönau eine in jeder Beziehung treffliche genannt werden muss; so war die für den Gewählten selbst wenigstens keine glückliche. Zu jeder anderen Zeit würde Pescheck in dieser Gemeinde segensreich gewirkt haben, zu jeder anderen Zeit würde er geachtet und geliebt worden sein, nur damals, wo ein so böser Geist mächtig waltete, folgte seinen Handlungen Misstrauen und Verkennung und statt Achtung und Liebe erntete er Verachtung und Hass ein. Vielleicht hätte er nach und nach alle Vorurteile gegen sich entfernen können, wenn er nicht so eine kurze Zeit in Großschönau geblieben wäre; vielleicht wollte ihm aber die Vorsehung ersparen, Zeuge des Sturmes zu sein, in welchem die Leidenschaftlichkeit austoben musste. M. Pescheck war der älteste Sohn des 1789 verstorbenen Pastor Primarius zu Zittau, M.Christ. Friedrich Pescheck und am 12. April 1752 zu Eibau, wo sein Vater damals Pfarrer war, Christianen Rahel geb. Bürger geboren.
Er studierte in Zittau und seit 1771 zu Wittenberg unter Hofmann, Weikhmann, Schmidt, Hiller, Wilke, Schröckh, Titius und Boden, kehrte 1774 nach Zittau zurück und ward am 30. Dezember 1782 Pfarrer zu Jonsdorf, wo er am fünften Sonntage nach Epiph. 1783 sein Amt antrat. Hier verlebte er zwölf glücklichen Jahre. Seine Tüchtigkeit fand die gebührende Anerkennung und der Zittauer Rat glaubte seine Verdienste durch die Wahl zu einem größeren Pfarramte am würdigsten zu belohnen. Allein der so allgemein geachtete Mann, welcher jeder Gemeinde als Seelsorger hätte willkommen sein müssen, befriedigte M. Tzschaschels Freunde nicht. Sie fanden Mancherlei zu tadeln und nichts weniger als Alles war an ihrem Lieblinge vorzüglicher. Da man sich vergebens bemühte, Tzschascheln zum Pfarrer zu erhalten, so stieg der Widerwille, vielleicht auch dadurch vermehrt, dass man eben den Tadel nur schlecht begründen konnte, von Tage zu Tage und erreichte einen so hohen Grad, dass der Zittauer Rat unterm 3. Juni 1795 ernstlich anbefehlen musste, beim Abzuge M. Tzschaschels und Anzuge M. Peschecks sich alles Auflaufes, Tumultes und andere gesetzwidrige Unordnungen zu enthalten. Indessen konnte sich die aufgeregte Stimmung nicht verbergen; sie kündigte sich auf mancherlei Weise an. Die einzelnen Vorfälle aber, welche hier nicht besonders erzählt werden sollen, die Beschimpfungen und Kränkungen, die Spöttereien, Ausgelassenheiten aller Art und wie sich der Widerwille und die Abneigung gegen M. Peschecken während seiner Amtsführung in Großschönau kund geben mochte, werden immer als traurige Beweise der Verirrungen angesehen werden müssen, wohin Rohheit des Geistes und Rohheit des Herzens zu führen pflegt, wenn einmal Vorurteile mit Leidenschaftlichkeit gehegt werden. Diese Verirrungen waren aber keineswegs Kinder des Augenblickes, vorübergehende Ausbrüche eines verletzten Rechtsgefühls, unbedeutende Ausschweifungen des Eigenwillens, sie hatten tiefere Wurzeln geschlagen und fanden in dem damaligen Zeitgeiste ihre Begründung. Die Großschönauer waren aufmerksame Beobachter der Zeitereignisse und wenn auch nur wenige den Geist der Französischen Revolution zu fassen vermochten; so lernten sie doch Grundsätze der Art kennen, dass man die bestehende Ordnung der Dinge als die vermeinte natürliche Freiheit beschränkend ansehen müsse, dass es auf den Staatsbürger selbst ankomme, wie viel er davon eben noch bestehen lassen wolle, dass sich die Obrigkeiten zur Bedrückung der übrigen Einwohner Rechte angemaßt haben, dass Religion und Christentum eine Menschensatzung sei u.s.w. . Die Anwendung solcher der Selbstsucht schmeichelnden Grundsätze konnte nicht unversucht bleiben, sobald irgend eine Gelegenheit sich darbot und daran fehlte es damals in Großschönau nicht, wo die Obrigkeit so manchen Wünschen der Gemeinde entgegen trat. Wenn man es aber auch nicht auf einen allgemeinen Umsturz aller Dinge absehen wollte und konnte; so waren diese Grundsätze und wie sie sich an den Tag legten, für Ruhe und Ordnung, Religion und Sittlichkeit gefährlich genug.
Sie widerstrebten der gesunden Vernunft zu sehr, als dass sie mit derselben nicht hätten in Zwiespalt geraten sollen, welche nach und nach zu einem leidenschaftlich geführten Kampfe der Parteien sich ausbildete. Je notwendiger derselbe zu sein schien, damit die Leidenschaft sich sättige und die Gefährlichkeit der Grundsätze sich offenbare, damit endlich das gestörte Gleichgewicht wieder hergestellt werde, desto weniger konnte er ausbleiben. Da Peschecks Gegner auf keine Weise zu gewinnen waren und keinen vernünftigen Vorstellungen Gehör gaben, am allerwenigsten aus dem Munde dessen, den sie nicht liebten, da der Gottesdienst je länger, je mehr vernachlässigt wurde, was sich besonders auch in der verminderten Teilnahme an der Abendmahlsfeier zeigte, da die Aufregung fortwährend anhielt und immer zu neuen Böswilligkeiten veranlasste, so glaubte der Rat diesem gefährlichen Zustande der Dinge durch Versetzung des bisherigen Pfarrers ein Ende zu machen. Über dem hoffte man, dass ein anderer Pfarrer, der noch keine Partei habe, die entgegenstehenden Parteien am besten vereinigen und für sich gewinnen könne. M. Pescheck wurde am 12. Dezember 1796 zum Katecheten und Zuchthausprediger in Zittau gewählt, hielt am vierten Sonntag n. Epiph. 1797 seine Abschiedspredigt in Großschönau und zog am 2. Februar nach Zittau, wo er im Jahr 1800 zweiter, 1803 erster Diakon, 1809 Archidiakon und 1816 Pastor Primarius wurde.
Er starb am 21. November 1826 im 75ten Lebensjahre. An seiner Stelle nach Großschönau hatte der Rat den zeitherigen Katechet und Zuchthausprediger in Zittau,
17) M.Christian Friedrich Richter,
gewählt. Er ward am 5. Mai 1748 zu Hainewalde geboren, wo sein Vater Mstr. Georg Friedrich Richter Mittelmüller war, ehe er als Pachter der obern Mühle nach Großschönau zog.
Nach vollendeten Studien und erlangter Magisterwürde wurde er im Jahre 1781 Pfarrsubstitut in Seifhennersdorf, 1786 aber Katechet in Zittau.
Man scheint geglaubt zu haben, dass, wenn irgendein Mann,
M. Richter besonders geeignet gewesen sein müsse, eine unruhige Gemeinde beruhigen zu können. Er besaß allerdings eine seltene Geistesstärke, einen durch nichts zu erschütternden Mut, einen festen Willen und eine Beharrlichkeit, welche ihm selten misslingen ließ, was er einmal unternommen hatte. Dabei zeichnete ihn ein strenges Rechtlichkeitsgefühl aus und er würde gewiss das ihm aufgetragene Werk glücklich vollendet haben, wenn er mit diesen rühmlichen Eigenschaften Sanftmut und Wohlwollen vereinigt und nicht überall mit seinem Kopfe hätte durchbringen wollen, wenn er nicht Alles, was seinen strengen Grundsätzen entgegen war, bekämpfen zu müssen glaubt hätte und wenn er seine Heftigkeit zu bemeistern im Stande gewesen wäre. Es war sein ernstlicher Wille, die Ruhe in der Gemeinde herzustellen und mit nicht geringem Selbstvertrauen kam er in Großschönau an.
Allein schon seine Antrittspredigt, welche er am 5. Februar 1797 über den Taxt hielt: Es ist ein Geringes, dass du mein Knecht bist, die Stämme Jakobs aufzurichten und das Verwahrlosete in Israel wieder zu bringen ( Jes. 49, 16 ), erregte um der Beziehungen willen großes Missfallen und diente nur dazu, die Parteien, statt zu vereinigen immer mehr von einander zu entfernen.
Tzschaschels Anhänger, welche sich als die heftigsten Gegner Peschecks bewiesen hatten, traten jetzt wieder größtenteils auf Richters Seite und Peschecks Freunde versäumten wiederum keine Gelegenheit, ihre Unzufriedenheit mit Richtern an den Tag zu legen. Die gegenseitigen Reibungen nahmen zu, man schimpfte und schmähte einander in Bier- und Brandweinhäusern, man spottete der Reden des Pfarrers, man übte jeden Mutwillen aus, um den Pfarrer zu ärgern und zum Unwillen zu reizen, und je weniger M. Richter selbst im Stande war, sich über die Parteien zu erheben, desto ärger das Übel. Anfänglich ließ er es zwar nicht an Ermahnungen fehlen, da er aber bald mit Heftigkeit in seinen Predigten gegen seine Feinde eiferte, jede Beleidigung scharf rügte und außerdem noch die Mithilfe der Ortsgerichten, welche in Parteien zerrissen, wie zu Friderici`s Zeiten, auch jetzt eine sehr zweideutige Rolle spielten und eben deshalb fast in gar keiner Achtung standen, in Anspruch nahm, um dem Unwesen zu steuern, so konnte er den Schein, selbst als Partei der Gemeinde gegenüber zu stehen, nicht von sich entfernen. Umsonst waren seine Ermahnungen, umsonst sein heftiger Eifer, vergebens beschied er die Unzufriedenen zu sich, um noch einmal Belehrung und Ermahnung zu versuchen; sie kamen nicht; der Mutwille wurde immer größer, die gefährlichsten Grundsätze sprachen sich immer lauter aus und die Frechheit, mit welcher man Gott und göttliche Dinge schimpfte, die Bibel verachtete, der heiligen Geschichte und des Christentums überhaupt nach Jakobinerweise spottete, stieg von Tage zu Tage. Dies Alles konnte M. Richter nicht gleichgültig sein, wenn er auch die Schmähreden auf seine Person ertragen hätte. Er machte mehrmals Anzeigen an den Zittauer Rat und belegte einige der größten Vergehungen mit gültigen Zeugen. Der Rat berücksichtigte aber diese Anzeigen weniger, als M. Richter erwartet hatte und es war in der Tat bei der damaligen Aufregung in der Gemeinde eine unwirksame Maasregel, wenn noch am 8. Oktober 1798 an die Gerichten, welche selbst Parteien bildeten, verordnet wurde, auf das Verhalten der Einwohner, unter welchen sich Parteigeist und Rachsucht eingeschlichen habe, genaue Obsicht zu führen. Auf diese Weise ließ sich der Mutwille nicht bändigen. Die Angeklagten rächten sich an dem Pfarrer durch eine Gegenklage. Da M. Richter bei dem Ausgange der vom Zittauer Rate eingeleiteten Untersuchung sich nicht beruhigen zu können meinte, ließ er eine neue Klage anfertigen, welche er ans Oberamt nach Budissin und ans Dresdener Oberkonsistorium sendete. So leitete er selbst einen Prozess ein, welcher für ihn endlich einen unerwünschten Ausgang nahm, und seinen Feinden Gelegenheit genug gab, zu versuchen, wie weit frevelhafter Mutwille ungestraft sich treiben lasse. Seine Gegner reichten ebenfalls höhern Orts ihre Beschwerden ein und die oberamtliche Kommission, welche am 21. Oktober 1798 in Zittau anlangte und nach Beendigung der Vorarbeiten am 24. Oktober nach Großschönau kam, wo sie bis zum 8. November verweilte, musste wichtige Gründe haben, dass sie die Anklagen gegen den Pfarrer zuerst vornahm. Es mag allerdings nicht zu leugnen gewesen sein, dass M. Richter in seinem Betragen vorsichtigen hätte sein müssen, wenn er, der über Andere so streng zu urteilen gewohnt war, nicht ebenfalls, zumal bei damaliger Stimmung der Gemeinde, strenger Beurteilung sich hätte aussetzten sollen. Indessen hätte vieles, was jetzt Gegenstand der Anklage wurde, zu anderer Zeit kaum Beachtung gefunden und unparteilich betrachtet scheint weniger die Größe der Schuld, als die gehässige Besinnung, welche bei den Gegnern des Pfarrers allenthalben sich offenbarte, den Anklagen Gewicht gegeben zu haben. Wenn seine sträflichen Predigten, sein Amtseifer, in welchem er auch wohl des Papstes und des Katholizismus nicht geschont haben mag, seine heftige Gemütsart, die er in allen seinen Lebensverhältnissen nicht verleugnen konnte, seine Jagdliebhaberei, weshalb er große, ziemlich unfreundliche Hunde hielt, jetzt Gegenstand einer gegründeten Beschwerde wurden; so erschien wiederum andere Beschuldigungen, obwohl man die Aussage größtenteils eidlich bekräftigte, entweder ganz unwahr, z. B. dass er mit allen benachbarten Pfarrern in Streit gelebt habe, was durch schriftliche Zeugnisse widerlegt wurde, oder doch unerweislich und verdächtig, z. B. dass er krebs gefangen, in seiner Wohnung Ratten geschossen und einen Brief mit den empörendsten Ausfällen auf die christliche Religion geschrieben habe. Außerdem beschuldigte man ihn noch, dass er zuviel Feldarbeit getrieben und die Pfarrwidemut in schlechten Zustand gebracht habe ( was aber einander widerspricht) , ferner, dass er bei einer Hauskommunion zu einem kranken Manne gesagt: er wäre des Abendmahls nicht würdig; dass er demselben die Oblate in den Mund Eifrigerweise hineingestoßen habe und der gleichen mehr.
So wenig wie sich in diesen Anklagen die aufgeregte und leidenschaftliche Stimmung seiner Gegner verkennen ließ, so weniger konnte es die Gerechtigkeit seiner Sache empfehlen, dass M. Richter bei den kommissarischen Untersuchungen einen so hartnäckigen und unversöhnlichen Sinn zeigte. Auf sein recht sich stützend verlangte er die Bestrafung der Gotteslästerer, was aber bei dem eingeleiteten Gange der Untersuchung erst die Erledigung der Klagen, welche die Gemeinde gegen ihren Pfarrer erhoben hatte, voraussetzte.
Die Unversöhnlichkeit, welche sich in des Pfarrers Benehmen an den Tag legte, so wie der Umstand, dass die Ortsgerichten ein nichts weniger als nachteiliges Zeugnis über den Lebenswandel der von dem Pfarrer angeklagten Personen ablegten, was die Anklage selbst nicht wenig verdächtigte, hatte auf die höchste Entscheidung unstreitig vielen Einfluss. Da überdies noch M. Richters Gegner im Namen der Gemeinde durch eine Deputation ein Schreiben nach Dresden sendeten, worin sie erklärten, dass die Absetzung des Pfarrers fast allgemeines Verlangen der Gemeinde wäre, indem nur etwa 90 Personen M. Richtern als Pfarrer zu behalten wünschen, so erließ der Landesherr unterm 24. Dezember 1798 an des Oberamt zu Budissin ein Rescript, worin aus hinlänglichen und beweglichen Gründen, vielleicht auch, weil man die Ruhe der Gemeinde durch die Entfernung des ihr verhassten Pfarrers am ehesten herzustellen meinte, die Entsetzung M. Richters vom Großschönauer Pfarramte ausgesprochen war. Dieses Rescript wurde M. Richtern am 28. Februar 1799 zu Budissin publiziert. Er hat zwar unterm 2. März um Verfügung, dass mit Vollziehung des Rescripts angestanden werde und er die Amtsführung fortsetzen möge, allein schon unterm 5. März erfolgte die Bestätigung der gegebenen Entscheidung.
Die Kunde von dieser Amtsentsetzung verbreitete sich – es war eben ein Bußtag – wie ein Lauffeuer in der Gemeinde und wie sie den meisten Einwohnern unerwartet kam, so erregte sie auch eine größere Bestürzung, als sich hätte vermuten lassen. Die Meisten, welche zeither ihrem Pfarrer durch Spott und Hohn ihre Verachtung und durch Verleumdungen und falsche Anklagen ihren Hass bewiesen, welche ihm durch allerlei Mutwilligkeiten manche Kränkung bereiteten, ihm die Amtsführung so schwer wie möglich gemacht und nun durch ihre Aussagen zu der unerwarteten Entscheidung nicht wenig beigetragen hatten, fanden jetzt das Urteil zu hart. Man versammelte sich haufenweise im Kretscham und verlangte ziemlich stürmisch von den Gerichten, dass sie Mittel und Wege schaffen sollten, wie die Absetzung ihres Pfarrers rückgängig gemacht werden könnte. Da die Ortsgerichten sich damit nicht befassen wollten, so schickten M. Richters Anhänger, unter denen Gottlieb Paul, Johann Friedrich Goldberg und Christian Friedrich sich am tätigsten zeigten, im Namen der Gemeinde am 4. März eine Deputation nach Dresden, welche nach den Ursachen der Absetzung sich erkundigen und die Vollziehung des Urteils abwenden sollten; sie veranstalteten gegen das Verbot des Zittauer Rates vom 12. März eine Stimmensammlung und zwar in solcher Schnelligkeit, dass binnen 24 Stunden bereits 1270 Stimmen für die Beibehaltung M. Richters aufgeschrieben wurden und so ließen M. Richter und seine Freunde Nichts unversucht, ihren Zweck zu erreichen. Aber vergebens.
Am 1. April machte eine Ratsdeputation der Gemeinde das Landesherrliche Rescript vom 20. März bekannt, dass Niemand sich unterstehen solle, irgend Etwas zu unternehmen, was wider den Kurfürstlichen Willen liefe und dem Pfarrer zu Wiedererlangung des Pfarramtes behilflich sein könnte. M. Richter musste nun am 11. April Großschönau verlassen und er zog nach Seifhennersdorf auf seines Bruders Garten. Indessen hätte er und seine Partei weniger Unternehmungsgeist besitzen müssen, wenn sie sich bei diesem Ausgange hätten beruhigen sollen. Sie wendeten auch in der Folge noch mancherlei Mittel an und erneuerten ihre Versuche, aber weder die Appellation gegen die folgende Pfarrwahl, noch die Untersuchungen vom 12. September zu Dresden und vom 9. bis 13. Dezember 1799 zu Neustadt bei Stolpen hatten einen glücklichen Erfolg und dies Alles diente nur dazu, die unruhige Stimmung in der Gemeinde fortwährend zu unterhalten. Wenn sich bei unbefangener Betrachtung dieser Streitsache vielleicht ein milderes Urteil gewinnen ließe, als man damals zu fällen genötigt war, wenn klar vor Augen gestellt werden könnte, dass M. Richter die harte Strafe der Amtsentsetzung nicht verdient hätte; so zeigte sich leider in der Art und Weise, wie man die Zurücknahme des Landesherrlichen Ausspruches gleichsam zu erzwingen suchte, dass die Wiedereinsetzung in das Großschönauer Pfarramt eine unverdiente Begnadigung gewesen wäre. Er blieb daher bei allen Verhandlungen, auch bei der kommissarischen Untersuchung, welche vom 3. bis 16. Juni und am 23. September 1800 stattfanden, nicht allein bei dem ersten Landesherrlichen Ausspruche, sondern es wurden auch die Teilnehmer mehr oder weniger mit Strafen belegt.
Christian Friedrich wurde zu einjähriger Zuchthausstrafe verurteilt, die übrigen erhielten Stockhausstrafe und mussten die Kommissionsunkosten bezahlen. Auch M. Richter musste an aufgelaufenen Unkosten viel bezahlen; die einjährige Pension von 100 Rthlr. , die ihm der Zittauer Rat bis zu anderweiter Amtierung aus der Schoßkasse geben sollte, hat er aber nicht angenommen. So wenig er bis jetzt seinen Zweck erreicht hatte, so konnte er es dennoch nicht unterlassen bei der nächsten Pfarrwahl abermals zu appellieren, ja er wagte es sogar, seinen Landesherrn beim Reichskammergericht zu Wetzlar zu verklagen, was endlich halbjährige Zuchthausstrafe und Landesverweisung zur Folge hatte. Von dieser zeit an lebte er meist im benachbarten Böhmen, wo er einen Kleinhandel mit gebackenem Obste und bergl. trieb.
Später kaufte er einen Garten zu Herwigsdorf bei Zittau und hier ist er im Jahre 1818 gestorben. Gedruckt hat man von ihm eine Predigt: Das abscheuliche Laster des Undanks. Lpz.1789.8.
Seine Ehegattin, Johanna Theresia, Karl Rieb Dörings Seifensieders in Zittau älteste Tochter, von welcher zwei Söhne und eine Tochter den Vater überlebten, hatte er am 13. November 1781 geheiratet. Sie erlebte das Unglück ihres Gatten nicht, denn sie starb am 28. Juni 1798 im 37sten Jahre ihres Alters.
18) M. Karl Heinrich Samuel Jentsch
Nach M. Richters Absetzung bezeigte kein Pfarrer des Zittauischen Stadtbezirkes Lust, dass Pfarramt in Großschönau, einer so unruhigen Gemeinde, anzunehmen. Endlich meldete sich der zeitherige Pfarrer zu Spitzkunnersdorf, M. Jentsch.
Da das Amt nicht lange unbesetzt bleiben konnte, so wurde M. Jentsch bereits am 3. Juni 1799 ernannt und ihm trotz der eingegangenen Appellationen am 1. Juli die Bocation ausgehändigt, worauf er am 9. Juli seinen Anzug hielt. Seine am 8. Sonntag n. Trin. , am 14. Juli gehaltene Anzugspredigt ließ er im Jahr 1800 in Zittau drucken. Er war am 22. Juni 1762 in Lückendorf geboren, wo sein Vater M. Karl Heinrich Jentsch ( als Pfarrer in Niederoderwitz 1785 den 8. Mai verstorben) damals Pfarrer war.
Seine Mutter, Maria Elisabet, war eine Tochter des Faktorwebers und Gerichtsältesten Feurich in Oybin. Er studierte seit 1775 in Zittau, seit 1777 in Sorau und seit 1780 auf der Universität zu Wittenberg, wurde 1782 Magister und bereits 1785 Pfarrer in Spitzkunnersdorf. In Großschönau nahm man ihn mit wenig Liebe und Achtung auf. Seine gelehrten Kenntnisse und sein rechtschaffener Charakter konnte ihn vor dem Vorwurfe nicht bewahren, dass er sich ohne Begünstigung der Gemeinde aufgedrungen habe und dass man ohne seine Dazwischenkunft die Absicht, M. Richtern das Pfarramt wieder zu verschaffen, gewiss erreicht hätte. Denn so viel sah man wohl ein, dass M. Jentsch, M. Richtern zu gefallen, nicht aus Großschönau entfernt werden würde. Da er die fortdauernde Unzufriedenheit in der Gemeinde und den daraus entstehenden Unfug rügen zu müssen glaubte, so nannte man ihn zanksüchtig und wünschte ihn bald an einen anderen Ort versetzt. Dieser Wunsch ward schneller erfüllt, als man hoffen konnte. M. Jentsch erkrankte am 31. März 1800 so gefährlich, dass bald alle ärztliche Kunst scheiterte und der Kranke unter großen Schmerzen am 11. April starb, merkwürdiger Weise an dem Tage, an welchem ein Jahr vorher M. Richter Großschönau hatte verlassen müssen. Die Sektion ergab, dass ein alter Netzbruch die Ursache zum Tode gewesen war.
Das unerklärliche Geräusch über der Kirchdecke, was sich am 16. März unter der Vormittagspredigt und des gleichen 14 Tage später vernehmen ließ und das verlöschen einer Altarkerze während der Kommunion wurde nun als merkwürdige Todesanzeige betrachtet. Die Beerdigung erfolgte am 18. April. Von seinen sechs Kindern, welche seine Gattin Juliane Charitas, Tochter des Pfarrers M. Chr. Richter in Nieda, gebar, ist ein Sohn, Ernst Heinrich J. seit 1832 Stadtgerichtsrat in Zittau, der zweite, Wilhelm Heinrich J. Lehrer in Tuckum in Curland und der jüngste M. Gustav Heinrich J. seit 1832 Pfarrer in Fürstenwalde. Seine Tochter starb frühzeitig, eine andere im Jahr 1822 und der dritte Sohn im Jahr 1826.
So war nun wiederum das Pastorat erledigt und M. Richter und die Gemeinde schöpfte wieder einige Hoffnung, welche jedoch die im Juni 1800 anwesende oberamtliche Kommission gänzlich benahm. Zu dem erledigten Pfarramte, sonst wohl ein Gegenstand vieler Wünsche, meldete sich niemand und die Pfarrer im Zittauischen Gebiete schlugen jede Wahl aus.
Der rat lud also drei fremde Prediger zu Gastpredigten ein, nämlich: den zeitherigen Katechet in Löbau und Pfarrer in Niedercunnersdorf, M. Benj. Ferdin. Hermann ( seit 1804 Pfarrer in Markersdorf), den zeitherigen Pfarrer zu Uhyst am Taucher, M. Chr. Aug. Cubasch ( st. am 17. Januar 1835 als Pfarrer in Gödau) , und den Pfarrsubstitut zu Liebstädt in Thüringen M. Lommatzsch.
Am 17. Oktober 1800 wählte der Rat den Katechet M. Hermann zum Pfarrer, allein da es ihm bedenklich vorkam, Seelsorger in einer so aufrührerischen Gemeinde zu sein, so schlug er diese Stelle ebenfalls aus. So wurde nun
19) M. Karl Heinrich Gottfried Lommatzsch
am 15. Dezember 1800 zum Pfarrer in Groß- und Neuschönau erwählt. Er war ein Sohn des im Jahre 1795 zu Eckartsberga als Superintendent verstorbenen M. Chr. Gotthelf Lommatzsch und am 24.Juni 1772 zu Kindelbrück, wo sein Vater damals Pastor Primarius war, geboren. Er studierte seit 1786 in Schulpforte und seit 1792 in Leipzig Theologie, wendete sich 1793 zur Jurisprudenz, wurde Magister, ging 1795 nach Jena und 1796 nach Göttingen, wo Heyne sein Gönner wurde. Die Bekanntschaft mit dem Landkomtur von Berlepsch nötigte ihn, wieder Theologie zu studieren. Er ließ sich hierauf 1797 zu Dresden examinieren, wurde 1798 Pfarrsubstitut zu Liebstädt und Goldbach in Thüringen und im Jahr 1800 Amtsnachfolger. Seine Verheiratung mit Christianen Henriette Kisling, einer Stieftochter des Zittauischen Bürgermeisters Joh. Aug. Gottlieb Kislings, wurde die Veranlassung, das man ihn zum Großschönauer Pfarramte wählte. Da man sich endlich in Großschönau in die Notwendigkeit fügen musste, und die reiche Beschäftigung, welche die Einwohner eben jetzt bei zunehmendem Begehr nach Damastwaren fanden, die Gedanken von Unruhen und Meutereien mehr und mehr abzog, so war die jetzige Stimmung dem neuen Pfarrer schon weit günstiger. Man holte ihn zur Probepredigt am 15. März 1801 feierlich ein. Nicht minder feierlich war sein Anzug am 28. April, wo er eine Dankrede am Altar hielt, und am 3. Mai, Sonnt. Cantate, seinem Amtsantritte, wurde Abends um 10 Uhr auf dem Hutberge ein Feuerwerk abgebrannt. Sein ungemeines Rednertalent und noch mehr, dass er sich von jeder Pertei gleichweit entfernt hielt, sicherte ihn die Achtung und trug unstreitig das Meiste bei, die schädlichen Folgen jener aufgeregten Zeit nach und nach zu vertilgen und was M. Richter vergebens erstrebte, das Verwahrlosete in Israel wieder zu bringen. Daher konnte er in der Predigt am Kirchenjubelfeste, den 18. November 1805 wohl mit Wahrheit sagen: „ Gott aber sei Dank dafür, dass ich bisher mit euch und unter euch in Friede und Freude habe leben können und dass, was mich betrifft, ich von eurem Betragen im allgemeinen solche Beweise in den Händen habe, die mich in den Stand setzten, eure Ehre gegenwärtig nicht mehr verlästern zu lassen“
Er fand sich jedoch veranlasst, einen anderen Rufe zu folgen. Im Jahr 1809 ward er zweiter Diakon in Zittau, im Jahre 1816 Prediger an der Sophienkirche in Dresden und Diakon an der Kreuzkirche daselbst, aber schon im Jahr 1817 Superintendent in Annaberg, wo er bis zum 17. August 1834 noch in der letzten Zeit jugendlich kräftig wirkte. In dem Jahr 1813 und 1814 zeichnete er sich besonders als politischer Redner aus und war einer der ersten, welche den Sächsischen Zivilverdienstorden empfingen.
Im Jahr 1825 wurde er Doktor der Theologie und gab als Jnauguralschrift heraus eine Narratio de Friderico Myconio. Annab. 1825.8.
Außerdem sind viele Predigten von ihm, einzeln und in Sammlungen, gedruckt worden. Er war dreimal verheiratet, dass zweitemal seit dem 16. November 1806 mit Johannen Friederiken, des Kaufmanns und Braubürgers Joh. Friedr. Studers zu Großenhain jüngster Tochter. Von seinen in Großschönau geborenen Kindern bemerken wir zwei Söhne, den älteren M. Karl Heinrich Eduard Lommatzsch, d. Theol. Lic. und seit 1832 Professor am theologischen Seminar zu Wittenberg, den Herausgeber Drigenes, und den jüngern, Friedrich Lommatzsch, Stadtschreiber in Johanngeorgenstadt.
20) Herr Karl Friedrich Sintenis,
der jetzige Pfarrer seit 1809. Er ward am 23. September 1767 von Sophien geb. Werner zu Torgau geboren, wo sein Vater M. Karl Heinrich Sintenis damals Rektor des Lyceums war.
Er studierte daselbst und ( nach Berufung seines Vaters zum Direktorat des Zittauischen Gymnasiums) in Zittau und auf der Universität zu Wittenberg. Am 4. August 1799 wurde er als Pfarrer in Spitzkunnersdorf eingesetzt, hielt am S. Jubil., am 23. April 1809, eine Probepredigt in Großschönau und trat am ersten Sonntag n. Trin. Sein Amt an.
Im Jahr 1799 verheiratete er sich mit Johannen Charlotten, des Waisenhausverwalters Willkomm in Zittau Tochter, welche 1817 starb. Der einzige Sohn ist im Jahr 1832 als sächs. Artillerie-Leutnant verstorben. Im Dezember 1818 verheiratete er sich wiederum mit Frau Henriette Wilhelmine Scheel, eine Tochter des Pastors Primar. zu Kamenz, M. Dan. Benj. Scheels, und der Wittwe des Diakons zu Rödau, Fideijust. Schlinzigk´s, welche ihm aus ihrer ersten Ehe 3 Kinder zubrachte und in der zweiten Ehe Mutter von 3 Kindern wurde. Außer einigen Gelegenheitsgedichten hat der Herr Pfarrer Nichts drucken lassen, als eine Beschreibung der Feierlichkeiten zu Großschönau bei der Rückkehr des Königs Friedrich August in sein Land 1815. Zittau gedr. B. Seyfert.
1 1/2 B. in 4.
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