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Das Schulwesen

Das Schulwesen

Dass die Schulanstalten in Großschönau, wie anderwärts, erst in den neuern Zeiten durchgreifende Verbesserungen erhalten haben, lag nicht sowohl in dem Mangel an Obrigkeitlicher Fürsorge, als vielmehr in der Art und Weise, wie die Gemeinde nach den eben herrschenden Bedürfnissen Obrigkeitlichen Anordnungen Folge leistete. Je weniger sonst regiert wurde und je mehr man es der Gemeinde selbst überließ, wie sie ihre Schulanstalt benutzen wollte, desto weniger kann man an die Vorzeit die Forderung stellen, dass sie das, was in unserer Zeit als mangelhaft angesehen werden muss, hätte erkennen und beseitigen sollen. Das Bedürfnis nach Unterricht ist so uralt, dass keine Nachricht von der ersten Schuleinrichtung unsere zeit erreicht hat. Sichere Spuren von dem Vorhandensein einer Schule leiten bis ins 16te Jahrhundert, in die Zeit der Kirchenverbesserung. Die Schulmeister hießen sonst Schreiber, Kirchenschreiber. Diese Ausdrücke kommen in den ältesten Schöppenbüchern mehrmals, selbst noch im 17ten Jahrhunderte vor und in einer Kaufurkunde von 1574 findet sich auch die Benennung Schulschreiber, ein beweis, dass diese Schreiber Schule gehalten haben.

Wenn nun schon im Jahr 1518 eines Schreibers zu Warnsdorf gedacht wird; so ist nicht unwahrscheinlich, das Großschönau damals ebenfalls einen Schreiber gehabt, folglich schon in katholischer Zeit einer Schulanstalt nicht gänzlich entbehrt habe. Selbst das Zurückgehen der Schöppenbücher bis 1518 und noch weiter möchte dafür zeugen, da die Schreiber zugleich Gerichtsschreiber waren. Um das Jahr 1569 müssen die Einkünfte des Kirchenschreibers festgesetzt worden sein, denn es findet sich in mehreren Kaufbriefen dieses und folgende Jahre genau angegeben, was jährlich entrichtet werden soll. So zeigt auch die Aussetzung einer Widemuth im Jahr 1576, dass Hertwig von Rostitz das Großschönauische Schulwesen nicht außer Acht ließ. Auch der Zittauer Rat traf mehrere gute Anordnungen. Unterm 16. August 1678 erhielt der Schulmeister eine Matrikel, worin §. 16 bestimmt, dass ein Kind, wenn es lesen und schreiben lernt, wöchentlich sechs gute Pfennige, wenn es aber rechnet, einen guten Groschen an Schulgelde entrichten soll. Wegen der anwachsenden zahl der schulfähigen Kinder wurde zu Ende des 17ten Jahrhunderts ein zweiter Lehrer angestellt, welcher aber in einem Privathause Schule halten musste, weil man kein zweites Schulhaus bauen wollte. Die Gemeinde bewilligte dafür jährlich 3 Rthlr. Zu Hauszinse. Bis zum Jahr 1778, in welchem die Gemeinde, ihr zweites Schulhaus erhielt, ist in verschiedenen Häusern Schule gehalten worden, z.B. in Nr.46 in Neuschönau, in Nr. 309, 154, in Nr. 43 in Neuschönau, vielleicht auch in Nr. 287 und anderwärts. Da es damals noch keine Schuldistrikte gab, so fühlte man die nachteile des öftern Wechsels weniger und die meisten Unbequemlichkeiten empfanden die Schulmeister selbst, wenn sie nicht, wie Schlesier und Goldberg, ihre eigenen Häuser besaßen. Es konnte nicht an Störungen fehlen. So erlaubte sich Joh. Chph. Lange in die große als Schullokal dienende Stube seines an den Schulmeister Menzel vermieteten Hauses Nr. 151 einen Damastweberstuhl zu setzen, was ihm die Stadtgerichten zu Zittau unterm 21. Juni 1764 untersagen mussten.

Größer waren aber die Nachteile, welche aber die Schuleinrichtung selbst herbeiführte. Die Eltern konnten ihre Kinder in eine beliebige Schule schicken. Diese Freiheit leistete den Schulversäumnissen Vorschub, überfüllte die eine Schule, während die andere fast leer stand, weil die Zahl der Kinder von dem beifalle und der Gunst abhing und gab Gelegenheit, dass, weil das Bedürfnis des Unterrichts und das Verlangen darnach sich nicht abweisen ließ, auch Andre, ohne Beruf zu haben, Schulunterricht erteilten. Wegen der Schulversäumnisse, welche mit dem Aufblühen der Damastweberei immer häufiger wurden, hatte der Zittauer Rat zwar mehrmals, schon unterm 1. April 1737 angeordnet, dass die Eltern ihre Kinder fleißig zur Schule anhalten sollten, allein Niemandbeaufsichtigte den Schulbesuch und die Lehrer konnten die Versäumnisse nicht hindern, da sie stets nur an eine ungewisse Anzahl Kinder gewiesen waren und der immer herrschender werdenden Gewohnheit, die Kinder bei der Damastweberei zu beschäftigen und von der Schule abzuhalten, nicht mit Strenge, welche leicht das Wegbleiben der übrigen Kinder und die Überfüllung der zahlreichen Winkelschulen zur Folge haben konnte, entgegentreten durfte.

Wenn schon durch unregelmäßigen Schulbesuch, so musste das Gedeihen der öffentlichen Schulen noch mehr durch Privatanstalten gefährdet sein, deren Eröffnung vielleicht eben so wohl die Meinung, dass die öffentlichen Schulen den Bedürfnissen nicht genügten als der Wunsch veranlasst hatte, den Unterricht wohlfeiler zu haben.

Solche Nebenschulen eröffneten der Gedingehäusler Hans Friedrich Olbrich, der Häusler Adam Franz im Oberdorfe, der Inwohner Friedrich Olbrich ( bei Hans Friedrich Roschern) und Hans Georg Pietschmann, Häusler in Nr.26. Der Zittauer rat untersagte ihnen dieses unbefugte Schulhalten unterm 28. Juni 1768 bei harten Strafe. Die Hauptmängel des Großschönauischen Schulwesens wurden aber durch solche Verbote und durch die Anordnungen, welche der Zittauer Rat in Folge der Ob. Laus. Schulordnung von 1770 traf, nicht beseitiget. Da die Schuleinrichtung im Wesentlichen die alte blieb, so kehrte nach und nach alle Überstände wieder. Daher finden wir auch in der folgenden Zeit Schulversäumnisse, Mangel an Schulbesuche, Nebenschulen und die Übel wurzelten so tief ein, dass sie nur nach Besiegung vieler Schwierigkeiten ausgerottet werden konnten.

Für die bei der Damastmanufaktur beschäftigten Kinder wurden Mittagsschulen eingerichtet und wahrscheinliche fällt die Eröffnung der Sonntagsschulen auch in diese Zeit. Sie waren für die Konfirmanden bestimmt und sollten einige Zeit vor und nach der Konfirmation in den Sommermonaten zu einer nützlichen Wiederholung des genossenen Schulunterrichts, besonders im Christentume, besucht werden. In die obere Schule gingen die Knaben, in die untere Schule die Mädchen. Der Besuch war aber ebenfalls nur spärlich und hörte nach und nach ganz auf. Wegen der überhand nehmenden Schulversäumnisse verordnete der Zittauer Rat unterm 13. Dezember 1802, ein Verzeichnis aller schulfähigen Kinder einzureichen und unterm 25. Februar 1803, dass alle schulfähigen Kinder ohne Ausnahme zur Schule geschickt und das Schulgeld nach Vorschrift der Schulordnung entrichtet werden solle. Zugleich wurden die Schulmeister autorisiert, von allen schulfähigen Kindern das Schulgeld zu fordern, auch wenn die Kinder die Schule nicht besuchten.

Diese Verordnungen blieben größtenteils unwirksam, da mancherlei Rücksichten Strenge zu vermeiden geboten und der Schulbesuch ohne Schuldistrikte gar nicht beaufsichtigt werden konnte. Überdem fehlte es auch in dieser Zeit nicht an Gelegenheit, Nebenschulen zu besuchen.

Ein in der Görlitzer Gegend dimittierter Schulmeister, Joh. Gottlieb Daniel Gregorius aus Sänitz, hielt sich seit 1782 bei seine Vetter, dem Schneider Hans Chph. Hänsch ( in Nr. 410?) auf und beschäftigte sich fortwährend bis zu seinem Tode im Jahre 1815 mit Unterrichten. Auch ein Sohn des Unterschulmeisters Menzel, ferner Gottlieb Zeissig und Andere unterrichteten. Die Obrigkeitlichen Verbote vom 9. August 1782 und vom 15. August 1791 fruchteten gewöhnlich nur eine kurze Zeit. Bei dieser Mangelhaftigkeit der Schuleinrichtung konnte auch die innere Beschaffenheit der Großschönauischen Schulen kaum anders als mangelhaft sein und genügte vielleicht der Schulordnung von 1770 nur, wenn eben ein tüchtiger Lehrer vorhanden war. Buchstabieren, Lesen, Einlernen der Hauptstücke der christlichen Lehre, der sonntäglichen Evangelien und Episteln, Bibelsprüche und Lieder mit einer dürftigen Erklärung waren die Hauptbeschäftigungen, wozu das Abcbuch, Luthers kleiner Katechismus nach Hoffmanns, später nach Grünwalds und Hausdorfs Bearbeitung, Bibel und Gesangbuch gebraucht wurde. Auch Hübners biblische Historien waren eingeführt. Für den Konfirmandenunterricht dienten besondere Fragstücke. Schreiben und Rechnen war in der Willkür der Schüler gestellt.

Die Kinder der Mittagsschule lernten in der Regel weder schreiben noch rechnen. Die Singübungen beschränkten sich auf die bekanntesten Liedermelodien. An eine Klasseneinteilung ward nicht gedacht und sie bestand auch nach 1770 nur in Ansehung des Schulgeldes, welches auf sechs Pfennige, neun Pfennige und einen Groschen wöchentlich festgesetzt wurde. Die Kinder versammelten sich zu einer Zeit.

Erst am 29. April 1811 wurde eine Trennung der Klassen vorgenommen, so dass die erste Klasse allein täglich von 7 bis 10 Uhr und die zweite und dritte von 10 bis 12 Uhr unterrichtet wurde. In der Mittagsschule konnte freilich eine solche Trennung nicht stattfinden, jedoch war die Zahl der Elementarschüler in der selben sehr klein und hat immer mehr abgenommen. Eine wesentliche Verbesserung in Folge der Schulordnung von 1770 war die Einführung des öffentlichen Schulexamens. Am 1. Dezember 1770 wurden die Kinder das erste Mal in der Kirche von dem Pfarrer in Gegenwart des Ortsinspektors examiniert. In der Anrede an die zahlreich versammelte Gemeinde stellte der Pfarrer den Nutzen wohleingerichteter Schulen als auch den Schaden vor, der aus der Vernachlässigung der Schulen entstände. Am 27. Mai 1810 wurde das Schulexamen zum ersten Male durch die Schullehrer gehalten.

Wenn schon in den getroffenen Anordnungen die Obrigkeitliche Fürsorge für das Schulwesen nicht zu verkennen sein möchte; so war sie doch nicht hinreichend, die immer dringender werdenden Forderungen der Zeit zu befriedigen und die Behörden selbst mussten endlich durchgreifendere Maßregeln wählen, sollte das Schulwesen den hohen Zwecke entsprechen. Die mangelhaften Einrichtungen wirkten auch nachteilig auf den Geist der Lehrer und Schüler.

Es ist Tatsache, dass die wegen Einführung der neuen Damastweberordnung in Großschönau anwesenden Revisionskommissarien, als sie am 13. Oktober 1802 die obere Schule besuchten, früh um 9 Uhr noch keine Schulkinder antrafen. Solche Ordnungswidrigkeiten mögen damals nicht selten gewesen sein und wenigstens nicht die Ansicht verbreitet haben, dass ein wohlgeordnetes Schulwesen zur Wohlfahrt einer Gemeinde unentbehrlich sei. Die beabsichtigten Schulverbesserungen konnten, da man im Allgemeinen wenig Sinn dafür wahrzunehmen glaubte und besonders der Umstand, dass eine Menge Kinder bi der Damastweberei Beschäftigung fanden und daher nur wenig Zeit für den Schulbesuch übrig behielten, in Erwägung gezogen werden musste, erst nach und nach ins Leben treten.

Im Jahr 1806 stellte der Zittauer Rat einen dritten Lehrer als Elementarlehrer an, und die eintretende Vakanz der unteren Schulstelle im Jahr 1813 gab endlich Veranlassung, für Groß- und Neuschönau eine neue Schulordnung einzuführen. Die Zeit von 1806 bis 1813 hatte zur Genüge gelehrt, dass durch Anstellung eines dritten Lehrers bei der allgemeinen Schulfreiheit den vorhandenen Mängeln, namentlich der Überfüllung der einen Schule auf Kosten der anderen, sowie den häufigen Schulversäumnissen nicht abgeholfen worden sei und dass der damalige Zustand eine zweckmäßige Verbesserung nötig mache. In Folge der am 3. Mai 1815 mit der Gemeinde vor einer Ratsdeputation gepflogenen Verhandlungen wurde Groß- und Neuschönau in zwei Hauptdistrikte geteilt und in jedem derselben ein Haupt- und ein Hilfslehrer angestellt. Die Lausurbrücke im Mitteldorfe sollte die Grenze bilden, so dass die Häuser über der selben, die Mühlwiese, das Dörfchen, die Bierhäuser und das gesamte Oberdorf (also die Häuser unter Nr. 128 bis mit 326 von Großschönau und unter Nr. 1 bis 46 ingleichen 58, 59, 60, 62, 63, 68 und 69 von Neuschönau ) zum obern Hauptdistrikte und die Häuser unter der Lausurbrücke, der Hof, dass ganze Niederdorf und der obere Viehweg (also von Großschönau die Häuser unter Nr. 1 bis 127 und Nr. 327 bis 448 und von Neuschönau Nr. 47 bis 57 und 61, 64, 65, 66 und 67 ) zum niedern Hauptdistrikte geschlagen wurden. In Ansehung der Elementarschüler vom sechsten bis zum erfüllten neunten Lebensjahre bestimmte man, dass die Kinder aus den Häusern in Großschönau unter Nr. 128 bis 132 und Nr. 164 bis 308a und in Neuschönau Nr. 1 bis 17, 58, 59 und 62 in die Hilfsschule des obern Distrikts, die aus Nr. 1 bis 73 in gleichen 357 bis 433b in Großschönau, in Neuschönau aber aus Nr. 47 bis 57, 61, 64 bis 67 in die Hilfsschule des niederen Distrikts gehen und die übrigen Elementarschüler aus Nr. 133 bis 163, 308b bis 326 in Großschönau und aus Nr. 19 bis 46, in gleichen 60, 63, 68 und 69 in Neuschönau die obere Hauptshule, so wie die aus Nr. 74 bis 127, 327 bis 356 und 434 bis 448 die niedere Hauptschule besuchen sollten.

Die zeitherige Einteilung der Schüler in drei Klassen, die unumgänglich notwendige Mittagsschule von 12 bis 2 Uhr, für die bestimmt, welche wegen der Fabrikverhältnisse an der Unterweisung in den Frühstunden nicht Anteil nehmen konnten und der Betrag des in der Ob. Lausitz. Schulordnung von 1770, Seet. IV. §.5 festgesetzten Schulgeldes, an wöchentlich resp. Sechs Pfennige, neun Pfennige und einen Groschen von jedem schulfähigen Kinde, wurde beibehalten. Ferner wurden die Hauptlehrer angewiesen, die Schüler in den verschiedenen Abteilungen und zwar die erste im Sommer von 7 bis 9 Uhr, im Winter von 8 bis 10 Uhr, die zweite und dritte von 9 bis 11 Uhr oder von 10 bis 12 Uhr nach einem gemeinschaftlich jedes Jahr oder Halbjahr zu entwerfenden Lektionsplane zu unterrichten, die Hilfslehrer hingegen, die Elementarschüler in zwei Abteilungen, so lange die Schülerzahl in jeder nicht über 50 steigt, in welchem Falle drei Abteilungen zu machen sind, ebenfalls nach einem eine richtige Stufenfolge des Unterrichts begründenden Lektionsplane zu unterweisen und über dem die Hauptlehrer in der Mittagsschule zu unterstützen, besonders aber in Behinderungsfällen für sie zu vicariren.

Da eine zweimalige Konfirmation, zu Ostern und Michaelis, stattfindet, wozu die Konfirmanden sechs Wochen vorher, seit 1833 aber acht Wochen vorher, wöchentlich in vier Stunden von den Hauptlehrern und in zwei Stunden von dem Pfarrer vorbereitet werden, so wurde auch eine zweimalige Versetzung und Einführung der Schulkinder angeordnet.

Einer der Lehrer hat ein allgemeines Verzeichnis der schulfähigen Kinder zu halten und daraus jedem seiner Kollegen den Abgang und Zuwachs halbjährlich mitzuteilen. In gleich fand man für angemessen, die schon früher bestandenen Sonntagsschulen wieder einzurichten. Diese Schulen haben die Konfirmanden ein Jahr nach der Konfirmation während der Sommermonate zu besuchen und zwar die Knaben bei dem Hilfslehrer des oberen Distrikts und die Mädchen bei dem Hilfslehrer im niederen Distrikte. Da der Unterricht zugleich auf eine Nachhilfe im Rechnen und Schreiben sich erstrecken soll, so hat jedes Kind monatlich einen Groschen dafür zu entrichten. Um den wegen Entrichtung des Schulgeldes obwaltenden Mängeln und vorgefassten Meinungen, als ob Schulversäumnisse einen Schulgeldabzug zulassen könnte, zu begegnen, wurden Schulgeldbüchel eingeführt, worin außer Namen und Alter des Kindes auch der Name des Vaters und der wöchentliche Betrag des Schulgeldes eingetragen und der jedesmalige Empfang bemerkt werden soll, eine Einrichtung, die sich zeither als sehr nützlich erwiesen hat. So zweckmäßig diese neue nach den Bestimmungen eines am 23. August 1815 den Gemeinden publizierte und unterm 3. Oktober desselben Jahres Obrigkeitlich vollzogenen Schulregulatives ins Leben getretene Schulordnung durch die Erfahrung der folgenden Jahre sich zeigte, so ließ erst die Verbesserung des Unterrichts selbst glücklichere Erfolge, als die zeitherigen gewesen waren, erwarten. Auch darauf wurde nun Bedacht genommen. Statt des gewöhnlichen Buchstabierens führte man auch nach und nach die Lautirmethode ein.

Die alten Abcbücher wurden abgeschafft und mir einem vom Hilfslehrer Rösler verabfaßten Elementarbuche vertauscht, welches mehrere Jahre im Gebrauche war, bis man das Elementarbuch des jetzigen Geheimen Kirchenrates, des Herrn Dr. Schulze einführte. Seitdem wird das Lesen nach den Grundsätzen der Legographologie desselben Verfassers und mit Anwendung seiner Wandtafeln gelehrt. Bei der kürze der Zeit konnte außer den notwendigen Unterrichtsgegenständen, als Lesen, Schreiben, Rechnen und Religion, sowie Singen, die f.g. Realien nur auf das Wissenswerteste sich beschränken, doch wurden gelegentlich und in Vorschriften die gemeinnützigsten Kenntnisse aus der Geschichte, Geographie, Naturkunde u. s. w. mitgeteilt. Als Lesebücher dienten außer der Bibel und den Hübnerschen Historien einige Zeit Wilmsens Kinderfreund, dann der Volksschulfreund von Hempel und in neuester Zeit auch der sächsische Kinderfreund von Otto. Als Lehrbuch in der Religion wird Luthers Katechismus nach Küchenmeisters trefflicher Bearbeitung gebraucht. Die darin befindlichen Sprüche und Liederverse, die Evangelia und Episteln, so wie noch besondere wöchentliche Sprüche und passende Liederverse und monatliche Lieder, welche vom Ortpfarrer gewählt werden, dienen als Aufgaben zum Auswendiglernen. Der Gesangsunterricht beschränkt sich nicht mehr bloß auf Kirchenliedermelodien; auch andere passende Gesänge werden eingeübt. Da mehrere vermögende Einwohner schon seit längerer Zeit ihre Söhne nicht selten auswärtigen Erziehungsanstalten z.B. in Niesky, Klein Welke, Freiberg und andere Orte zu Erlangung einer größeren Bildung, als eine Dorfschule geben kann, anvertrauten, so suchte man auch in Großschönau durch Einrichtung einer besonderen Privatschule während der Sommermonate Gelegenheit zu Erweiterung der Schulkenntnisse zu verschaffen.

Eine solche Privatanstalt hat mehrere Sommer hindurch in der obern Schule bestanden, und auch jetzt noch wird viel Privatunterricht erteilt. Wenn nun diese neuen Schuleinrichtungen, welche anfänglich in der Gemeinde mit einigem Misstrauen betrachtet werden mochten, in der Folge aber gebührende Anerkennung fanden, nicht nur einen regelmäßigen Schulbesuch sondern auch die Durchführung eines die Anforderungen an eine Landschule in jetziger Zeit berücksichtigenden Schulplanes möglich machten; so konnten die Ergebnisse der von den Herren Kirchen – und Schulräten Schulze und Petri im Jahr 1827 und 1833 veranstalteten Schulrevisionen nicht unbefriedigend ausfallen. Indes mussten auch in Berücksichtigung der eben hier obwaltenden Verhältnisse noch manche Mängel erkannt werden, welche nicht sogleich sich entfernen ließen. Zu Folge eines allerhöchsten Rescripts vom 16. Februar 1827 sollte den Hilfslehrern ein anständiges Auskommen ermittelt und zugesichert werden. Allein obgleich schon im Jahr 1829 die Hauptlehrer unter Vorwissen des Pfarrers und nach deshalb gepflogenen Verhandlungen dem Zittauer Rate ohnmaaßgebliche Vorschläge eröffneten, welche dahin gingen, dass den Hilfslehrern durch Zuweisung sämtlicher Elementarkinder Groß- und Neuschönau`s bis zum vollendeten neunten Lebensjahre ein nicht unbedeutender Zuwachs ihres Einkommens verschafft werden könnte und das der Unterricht der obern Klasse in den Hauptschulen bei einem Mehraufwande von Zeit ohnfehlbar gewinnen würde, so erfolgte die Erledigung der Angelegenheit nach Zurückweisung mancher anderen Vorschläge erst im Jahr 1833. In Folge der am 3. April des Jahres stattgefundenen Verhandlungen hatte es bei der im Jahr 1815 begründeten, auf wohlerwogenen Rücksichten beruhenden Einrichtung zweier Hauptschulen und zweier Hilfsschulen, so wie bei der Einteilung des Dorfes in zwei Schuldistrikte fernerhin sein Bewenden ; zu Ermittelung eines anständigern Auskommens wurde aber den beiden Hilfslehrern der Unterricht der Elementarschüler allein und ausschließlich übertragen, wobei man zu gleich festsetzte, dass die zwischen dem 25. Dezember und 24. Juni geborenen Kinder zu Ostern, die zwischen dem 24. juni und 25. Dezember geborenen Kinder aber zu Michaelis in die Elementarschulen eintreten und bei erfüllten neunten Lebensjahre nach gleichem Maasstabe in die Hauptschulen gewiesen werden sollen. Da die Zahl der Kinder im niedern Distrikte im Verhältnisse zu dem obern sich etwas vermehrt hatte, so änderte man die Distrikteinteilung zu möglicher Gleichstellung dahin ab, das die Häuser des obern Viehweges von der Waltersdorfer grenze an bis an die Jonsdorfer Straße mit Einschlusse des Hauses Nr. 443 dem obern Distrikte zugeteilt wurden. Durch diese Überweisung der sämtlichen Elementarschüler in die Hilfsschulen konnte nun auf den Unterricht in der obern Klasse mehr Zeit verwendet und ein vollständiger Lehrplan durchgeführt werden, und so erfreuten sich die Gemeinden Groß- und Neuschönau bereits eines wohlgeordneten Schulwesens, als unterm 6. Juni 1835 ein neues Volksschulgesetz erschien.

Es soll hier nicht behauptet werden, dass das Schulwesen Großschönau`s den Anforderungen dieses Gesetzes genüge, allein schon eine oberflächliche Vergleichung möchte davon überzeugen, das die Anordnungen, wie sie das Gesetz vorschreibt, kaum anders als mit völliger Hintansetzung der eigentümlichen Ortsverhältnisse getroffen werden könnten.

Wenn diese Verhältnisse einige Berücksichtigung verdiene; so konnte zunächst nur die gesetzlichen Anordnungen in Kraft treten, welche auf Verwaltungs- und polizeiliche Angelegenheiten sich beziehen.

Man wählte im Oktober 1835 folgende Männer zum Schulvorstande, aus Großschönau: den Häusler Christian David Friedrich in Nr. 235, den Bauer Gottlieb Engler in Nr. 23, den Gärtner Joh. Friedr. Häbler in Nr. 333, den Häusler Johann Gottlieb Goldberg in Nr. 294, den Häusler Karl Gotthelf Häbler in Nr. 139, den Inwohner Michael Wehle in Nr. 162 und aus Neuschönau den Häusler Karl Gottlob Fährmann.

Zum Schulboten wurde ernannt Gottfried Paul. Einen Hauptgegenstand der Beratungen des Schulvorstandes bildete die Fixierung der Gehalte und die Art und Weise der Schulgeldeinnahme. Die Gehalte wurden nach einer gewissen Anzahl Kinder festgesetzt, und haben bereits Obrigkeitliche Bestätigung erlangt. Da der Schulvorstand sein Werk mit vieler Umsicht begonnen hat, so fanden die neuen Einrichtungen, welche schon jetzt weit wenigere Schulversäumnisse zur Folge haben, ohne besondere Schwierigkeiten Eingang und so lässt sich erwarten, dass nach und nach immer mehr Verbesserungen ins Leben treten werden.

In Folge dieses Gesetzes sind nun auch die Hauptlehrer vom Konfirmandenunterrichte entbunden.

Die Konfirmanden, welche nach einer bereits 1833 gegebenen Oberamtlichen Anordnung bei der Konfirmation wenigstens 13 ½ Jahr alt sein sollen, müssen nun bis zum Tage der Konfirmation die Schule besuchen und werden vom Pfarrer allein vorbereitet. Ob es nicht besser gewesen wäre, wenn man den Lehrern den Konfirmandenunterricht auch fernerhin zu erteilen zugelassen hätte, da dieser Unterricht von einem tüchtigen Schulmanne nicht anders als mit besonderer Freudigkeit erteilt werden kann, gleichsam als Schlussstein des Schulwerkes dient und als wahre geistige Erholung für den Schulmann, der seine Schularbeit liebt, Bedürfnis sein möchte, mag hier unentschieden bleiben.

Zu den künftigen Verbesserungen möchten namentlich die schon früher beantragte Trennung der Geschlechter in eine Knaben- und Mädchenschule und der Bau nötiger Schullokale für die Hilfslehrer gehören würden. Der Mangel an dem nötigen Schullokale ist besonders im oberen Distrikt fühlbar gewesen. Hier fand ein öfterer Wechsel desselben Statt.

So wurde zum Beispiel in Nr. 298, 307, 289 und anderwärts Schule gehalten. Dagegen ist die Wohnung und das Schullokal des Hilfslehrers im niederen Distrikt immer in dem Hause unter Nr. 40 gewesen. Das in Großschönau, wie an vielen anderen Orten, mit dem Schulämtern lediglich zu einem besseren Auskommen Nebenämter verbunden sind, wird derjenige, welcher die wirklichen Schulen den idealen nahe bringen will, immer tadeln müssen; indessen dürfte sich wohl auch an Beispielen beweisen lassen, dass wenigstens eine tüchtige Schulamtsführung bei Nebenbeschäftigungen nicht unmöglich ist und dass die vermeinten Nachteile weniger in der Sache selbst begründet sein, als vielmehr häufig von den Personen herrühren möchten. E i n e n w ü r d i g e n S c h u l m a n n k a n n e i n N e b e n a m t n i e e n t w ü r d i g e n. Der Oberschulmeister ist zugleich bei allen gottesdienstlichen Handlungen Vorsänger, Organist und Musikdirektor, hat das Lauten, das Auf- und Zuschließen, sowie das reinigen der Kirche zu besorgen, die Lebensläufe für die Gestorbenen zu fertigen, das Duplikat der Kirchenbücher zu führen und alle Dienstobliegenheiten, wie sie §. 19 der Kirchenmatrikel vorschreibt, zu erfüllen.

Der Unterschulmeister hat laut §. 21 derselben Matrikel die Abwartung der Kirchenuhr über sich und in der Kirche die Stelle eines Choradjuvanten zu vertreten. Übrigens ist er Gerichtsschreiber in Großschönau und besorgt auch nach §. 27 des Schulregulativs die die Damastmanufaktur betreffenden schriftlichen Arbeiten. Der Hilfslehrer im oberen Distrikte ist zu gleich Choradjuvant, Gevatterbitter in beiden Gemeinden und Gerichtsschreiber in Neuschönau. Der Hilfslehrer im niederen Distrikte hat die Nebenfunktionen des Hochzeitbitters in den Gemeinden nach §. 25 der Kirchenmatrikel zu besorgen.

Nach Anordnung der Oberlausitzischen Schulordnung von 1770 besitzen die Gemeinden eine Schulkasse, welche jetzt ein Kapitalvermögen von 80 Rthlr. hat. Die Zinsen von diesem Vermögen, die beiden angeordneten Kollekten, die Abzüge von Käufern und Erbsonderungen, die Beiträge der Verlobungen, Hochzeiten, Kirchgangsessen und sonstige Zuflüsse bilden die Einnahme, welche im Jahr 1834 103 Rthlr. 23 Gr. 9 ½ Pfennige betrug. Davon wurde an Schulgeld für arme Kinder gegeben: dem Hauptlehrer im oberen Distrikte 26 Rthlr. 20 Gr. 6 Pfennig, dem Hauptlehrer im niederen Distrikte 36 Rthlr. 13 Gr. 6 Pfennig, dem Hilfslehrer im oberen Distrikte 15 Rthlr. 3 Gr. und dem Hilfslehrer im niederen Distrikte 12 Rthlr. 11 Gr. 6 Pfennig, in Summa: 94 Rthlr. und 6 Pfennig.

Sonst wurde noch verausgabt 1 Rthlr. 16 Gr. , zusammen also 95 Rthlr. 16 Gr. 6 Pfennig, so dass das Vermögen am Schlusse des Jahres in 91 Rthlr. 7 Gr. 3 3/10 Pfennige bestand, nämlich: 80 Rthlr. Kapital, 3 Rthlr. Außenstehende Zinsen und 8 Rthlr. 7 Gr. 3 3/10 Pfennige barer Kassenbestand. Die lt. Schulordnung von 1770 ( c.II,§.4 und c.VII,§.4 ) jährlich angeordneten zwei Umgänge mögen früher sehr unordentlich oder gar nicht gehalten worden sein, den der Zittauer Rat musste unterm 11. Juli 1785 anbefehlen, sie zu den gesetzten Zeiten im Frühjahre und Herbste zu halten. Es ist zu wünschen, dass bei der in Folge des Schulgesetzes vom 6. Juni 1835 erweiterten Bestimmung der Schulkasse die Mildtätigkeit der Einwohner dem Schulwesen in eben dem Maße, wie für die Kirche und das Armenwesen, durch Stiftungen sich zuwenden möge.

Die Reihe der Schullehrer ist wegen Mangel an hinlänglichen Nachrichten nur bis ins 17te Jahrhundert zurück anzugeben. Unstreitig enthalten die ältesten Schöppenbücher die Namen mehrerer Schulmeister, allein da niemals der Amtscharakter angegeben ist, so lässt sich darüber gar nichts sagen. In einem Vertrage, welchen Balthasar Fischer mit seiner Ehefrau Christiane Kalert wegen ihres Eingebrachten unterm 22. Dezember 1591 abschloss, wird der Schreiber Christoph Otto genannt; es ist aber ungewiss, ob er nach Großschönau oder nach Waltersdorf gehörte. Von den Kirchenschulmeistern, später Oberschulmeister, sind folgende bekannt:

Johannes Hofmann. In Joachim Engelmanns am 13. Mai 1620 gehaltenen Erbsonderung mit seiner Tochter Helena. Wenn er der selbe ist, welcher am 12. Januar 1627 sein Haus ( unter Nr. 265) an Johannes Krauspen für 215 Zitt. Mark verkaufte; so muss er sein Amt nieder gelegt haben, den sein Nachfolger

Johannes Krauspe, der Käufer seines Hauses, kommt bereits im Jahre 1623 als Schreiber vor. Er vertauschte sein gedachtes Haus am 16. April 1653 an einen Heinrich Olbrich. Im Jahr 1635 war er einige Zeit Gerichtsverwalter oder Vizerichter. Er ist durch seinen Sohn, den Gerichtsältesten Joh. Christian Krauspe Stammvater der noch blüghenden Familie Krauspe geworden. Er starb 1662.

Christian Bertholdt. Er wurde am 21. März 1662 Schulmeister und starb um 1698. Seine Witwe Martha, eine Tochter des Pfarrers David Porsche starb im Jahr 1712.

Johann Christoph Schlesier seit 1699. Ob und wo er vorher im Schulamte gestanden, ist nicht zu ermitteln gewesen. Er starb im Jahr 1717 und wurde am 17. Mai begraben. Seine Ehegattin war Rosina Knobloch, welche im Juni 1722 starb. Von seinen Söhnen war Joh. Chr. Schlesier Unterschulmeister, Karl Friedrich S. Mustermaler und Joh. Gfr. S. Damastweber und Besitzer des Hauses unter Nr.- 147. Von seinen Töchtern heiratete Anna Dorothea ( geb. d. 10. Februar 1683, gestorben d. 31. Dez. 1740 ) im Jahr 1705 den Damastweber Johann Kasper Mönch und eine andere dessen Bruder Heinrich Mönch. Anna Helena Schlesier war mit David Friedrichen, eine zweite Anna Helena Schlesier mit David Englern und Anna Sophia Schlesier mit Hans Krausen verheiratet. Helena Sophia Schlesier war bei des Vaters Tode noch unverehelicht.

Christian Krumbholz. Sein Vater Gabriel Krumbholz war Bürger und Brauhöfer in Neustadt bei Stolpen. Im Jahr 1709 wurde er Unterschulmeister und Organist in Großschönau und 1717 Oberschulmeister. Am 18. Juni 1727 wurde er begraben. Seine Ehegattin Anna Dorothea, eine Tochter Chr.Mai`s, Bürgers in Neustadt und Erbpachters in Polenz, seit 1710, wurde die Stammmutter der zahlreichen Familie Krumbholz und starb im März 1760 in einem Alter von 72 Jahren. Einer seiner Söhne, der Kirchvater Christian Gottlob Krumbholz ( geb. 1715, gest, am 13. Sept. 1779 ), ein kenntnisreicher Mann, war der Vater des im Jahr 1816 zu Leipzig verstorbenen Kommerzienrates, Gottlob Krumbholz.

Johann Friedrich Goldberg. Er war ein Sohn Johann Goldbergs, des Gründers von Neuschönau und am 3. Juni 1708 von Elisabet Zeidler geboren. 1727 wurde er Oberschulmeister und Organist, und starb am 26. Mai 1779 im 52ten Jahre seiner Amtsführung. Da er auch viele Geschäfte mit Damastweberei und Garnhandel trieb, so möchte es zweifelhaft sein, ob sein Wirken der Damastmanufaktur oder dem Schulwesen vorteilhafter gewesen sei. Von seinen acht Kindern, welche ihm Rosina, Chph. Knotes in Eibau Tochter gebar, überlebten ihn nur zwei Töchter, von denen Maria Elisabet Goldberg zuletzt in vierter Ehe mit dem Bürgermeister zu Zittau, Joh. Aug. Gottlieb Kisling lebte. Von 1728 bis 1747 besaß Goldberg auch das Bauerngut unter Nr. 174.

Tobias Lange, ebenfalls ein Großschönau und am 30. Juli 1735 geboren. Sein Vater gleiches Namens war Damastweber und seine Mutter hieß Anna Maria Härtig. Zuerst kam er als Schulmeister nach Waltersdorf, und dann nach Niederolbersdorf bei Zittau. Am 12. Juli 1779 ward er nach Großschönau gewählt und am 23. August in sein Amt eingewiesen. Wegen vermehrter Amtsgeschäfte wurde die bisher mit dieser Stelle verbundene Gerichtsschreiberei im Jahr 1786 davon getrennt. Aus seiner ersten Ehe sind drei Kinder bekannt. Der Sohn Joh. Karl Gottlieb Lange wurde Kantor in Hirschfelde und starb 1815. Die eine Tochter Anna Elisabet war verheiratet mit J. Friedr. Hebern in Waltersdorf, die zweite Tochter, Johanne Christiane wurde die Gattin des Revierförsters Gottlieb Kämmel ebendaselbst. Aus zweiter Ehe seit dem 12. August 1782 mit Maria Elisabet, einer Tochter Andreas Enders, Gärtners und Leinwandsammlers in Hörnitz lebt noch ein Sohn Ernst Wilhelm Fürchtegott Lange. Der Schulmeister Lange starb am 19. Juli 1805.

Ernst Theodosius Merkel. Er war am 13. Juli 1779 zu Ruppersdorf geboren. Sein Vater Christian Friedrich Leberecht Merkel, damals Schulmeister daselbst, starb im März 1830 als Schulmeister in Oberoderwitz. Seine Mutter, Karoline Henriette Rössel war aus Sohland an der Spree. Seit 1791 studierte er in Zittau und seit 1792 auf der Kreuzschule in Dresden, wo er bei seinem Onkel, dem trefflichen Dankegott Immanuel Merkel, Privatgelehrten und Herausgeber eines vielgelesenen Kinderfreundes, wohnte, nach dessen Tode, seit 1795 abermals in Zittau, wo er Chorpräfekt und als solcher am 7. mai 1798 zum Schulmeister nach Kleinschönau gewählt wurde. Am 3. Juli dessen Jahres erfolgte die Einweisung ins Amt. Am 29. Okt. 1799 verheiratete er sich mit Johannen Julianen, der einzigen Tochter des Wirtschaftsverwalters Joh. Chr. Müllers in Oberruppersdorf, welche ihm sechs Kinder gebar, wovon noch zwei Söhne und zwei Töchter leben. Im Jahr 1805 ward er Oberschulmeister und Organist in Großschönau, wo er sein Amt am 17. November antrat und viel Liebe sich erwarb. Eine Lungenkrankheit endigte am 20. Oktober 1830 sein Leben.

Herr Johann Gottlob Bischoff, der jetzige. Er ist der einzige Sohn eines Weinbergbesitzers und Zimmerhauers zu Neuseußlitz bei Großenhain und am 21. Juli 1807 geboren. Er widmete sich den Schulwissenschaften seit 1824 auf dem Seminar zu Dresden Friedrichstadt und ward im Jahr 1828 Schulmeister in Mitteloderwitz. Am 10. März 1831 kam er, nachdem ihn der Zittauer Rat am 24. Januar zu Merkels Nachfolger erwählt hatte, nach Großschönau und ward am 15. März installiert. Verheiratet ist er seit 1831 mit der ältesten Tochter des Schulmeisters Haan zu Zadel bei Meissen.

Die zweite Lehrerstelle, die jetzige untere Schule, ward um das Jahr 1699 gegründet. Unterschulmeister, sonst Organisten, sind folgende gewesen:

Georg Olbrich, wahrscheinlich ein geborener Großschönauer. Er besaß, wenn die Vermutung richtig ist, das Haus unter Nr. 287 und hat hier wahrscheinlich Schule gehalten. Er war zugleich Organist und starb im April 1709. Sein Sohn hieß Heinrich Olbrich, von welchem wahrscheinlich noch Nachkommen im Orte leben. Sein Nachfolger war

Christian Krumbholz der nachmalige Oberschulmeister, welcher die Organistenstelle mit der obern Schulstelle vereinigte.

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